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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

20 Jahre Nationalparkgesetz

Den Schutz des Wattenmeeres hat das neue Nationalparkgesetz nachhaltig verbessern können. Doch es gibt auch Kritik daran.

Letzte Aktualisierung: 09.01.2020

Das Bild zeigt das Schleswig-Holsteinische Wattenmeer bei Ebbe
Das Schleswig-Holsteinische Wattenmeer bei Westerhever.

Der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer ist ein einzigartiger Lebensraum. Im größten Nationalpark Europas sind auf 4.410 Quadratkilometern rund 10.000 Tier- und Pflanzenarten beheimatet. Nun ist es 20 Jahre her, dass ein neues Nationalparkgesetz in Kraft getreten ist: Dieses neue Gesetz hat den Schutz des Wattenmeeres nachhaltig verbessert und die Grundlage dafür geschaffen, dass es 2009 als Weltnaturerbe anerkannt worden ist. Doch es weist auch Nachteile auf.

Umweltminister Albrecht würdigt das Gesetz

Schleswig-Holsteins Umweltminister Jan Philipp Albrecht sagt: "Der Nationalpark hat Schleswig-Holstein verändert. Bereits das erste Nationalparkgesetz 1985 war ein Meilenstein für das Wattenmeer. Das Gesetz von 2000 hat die für einen starken Naturschutz notwendigen gesetzlichen Regelungen angepasst. Freiwillige Vereinbarungen mit Kommunen, Fischern und anderen Interessenvertretern ergänzten das neue Nationalparkgesetz. So wurden die Weichen dafür gestellt, dass dieser Teil Schleswig-Holsteins heute ein UNESCO-Weltnaturerbe ist. Das hat nicht nur positive Wirkungen für den Tourismus, sondern auch darauf, wie wir Schleswig-Holsteiner unsere Natur wahrnehmen." Der Umweltminister würdigt die Arbeit seiner Amtsvorgänger und der Nationalparkverwaltung sowie der vielen Menschen, die sich in den vergangenen Jahren aktiv an der Nationalparkentwicklung beteiligt haben.

"Aus meinen Erfahrungen vor Ort sehe ich auch, wie wir die Situation im Nationalpark noch weiter verbessern können. So gibt es zum Beispiel bei den Regelungen zur Schifffahrt und bei einigen fischereilichen Regelungen noch Defizite. Um hier zu Fortschritten zu kommen, bin ich in Kontakt mit dem Bund und der EU", so Albrecht weiter.

Neue Schutzzonen und ein Walschutzgebiet

Mit dem neuen Nationalparkgesetz ist die Fläche des Nationalparks seeseitig um 62 Prozent, auf 441.000 Hektar erweitert worden. Vor Sylt und Amrum wurde Europas erstes Walschutzgebiet eingerichtet, in dem nun nicht nur Schweinswale, sondern auch Seevögel wie Trauerenten besser geschützt sind. Statt bisher drei gab es folglich nur noch zwei Schutzzonen. Und in einem Gebiet zwischen dem Hindenburgdamm und der Insel Föhr wurde ein 12.500 Hektar großes nutzungsfreies Referenzgebiet eingerichtet, in dem weder Ressourcennutzung stattfindet noch gefischt werden darf.

Ein Mann betrachtet den Strand von St. Peter Ording.
Umweltminister Jan Philipp Albrecht am Strand von St. Peter Ording.

Jagd auf Wasservögel verboten

Zusätzlich zu räumlichen Veränderungen hat das neue Nationalparkgesetz inhaltliche Fortschritte mit sich gebracht: Die Jagd auf Wasservögel wurde gesetzlich verboten, die Einrichtung von weiteren Ölbohreinrichtungen (außer der schon seit 1985 bestehenden Ölplattform Mittelplate) sowie von Windkraftanlagen im Nationalpark vorsorglich ausgeschlossen. Neben dem Schutz der Natur haben sich die Lebensbedingungen der am Nationalpark lebenden Menschen verbessert. Außerdem sind positive Rückwirkungen auf den Tourismus als Gesetzeszweck benannt worden. Hieraus entwickelt sich seitdem eine außerordentlich fruchtbare und dauerhafte Kooperation zwischen dem Naturschutz und dem Tourismus an Schleswig-Holsteins Westküste. Neben der Nationalpark-Partnerschaft gibt es hierzu Dutzende weiterer Projekte, viele grenzüberschreitend mit Dänemark und den Niederlanden. Der Naturtourismus wurde in den beiden vergangenen Jahrzehnten nachweislich gestärkt und wesentlicher Bestandteil des touristischen Angebotes.

Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Fischerei

Noch ungenügend sind die Regelungen für das Befahren mit Wasserfahrzeugen. Die im Nationalparkgesetz getroffenen neuen Zonierungen sind bis heute nicht in den Seekarten eingetragen. Umweltminister Albrecht hofft, dass die hierzu laufenden Planungen des Bundesverkehrsministeriums nun endlich zu konkreten Verbesserungen führen. Unbefriedigend ist auch die Umsetzung der Regelungen im Walschutzgebiet. Stellnetze, die Schweinswale in ihrem Kalbungsgebiet dort besonders gefährden, sind deutschen Fischern verboten. Ausländische Fischer dürfen sie aber bis drei Seemeilen vom Ufer entfernt einsetzen. Hier kann eine Lösung nur auf Ebene der EU in ihrer Zuständigkeit für die gemeinsame Fischereipolitik gefunden werden, die für Deutschland nur gemeinsam mit dem für Fischerei zuständigen Bundeslandwirtschaftsministerium vorangebracht werden kann.

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