Die Landesregierung unterstützt Landwirte beim Anlegen naturnaher Lebensräume. Umweltstaatssekretärin Kuhnt hat die neuen Richtlinien vorgestellt.
Letzte Aktualisierung: 15.07.2019
Mehr als 50 Prozent der Tier- und Pflanzenarten, die in den jeweiligen Roten Listen als bedroht und in ihrem Bestand als gefährdet eingestuft wurden, sind auf naturnahe Wiesen und Felder angewiesen. Durch die intensive Landwirtschaft sind in den letzten 60 Jahren in Schleswig-Holstein aber die blütenreichen Flächen um rund 34 Prozent zurückgegangen. Dies entspricht 1.640 Quadratkilometern oder rund 230.000 Fußballfeldern. Um diesen Rückgang zu bremsen, werden seit Jahren mit den Landwirten Verträge geschlossen, um auf freiwilliger Basis naturnahe Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten zu schaffen oder zu erhalten. Hierfür erhalten die Landwirte einen finanziellen Ausgleich vom Land.
Angebote für den Naturschutz
Umweltstaatssekretärin Dr. Dorit Kuhnt hat nun die neue Richtlinie zur Gewährung von Ausgleichszahlungen für Grünlandlebensräume und Wertgrünland in Schleswig-Holstein vorgestellt. "Mit der neuen Richtlinie leistet Schleswig-Holstein einen weiteren bedeutsamen Beitrag zum Insektenschutz und zur Förderung der Biodiversität", erklärte Kuhnt. Gleichzeitig werden die Angebote der Landesregierung an die Landwirte um einen wichtigen Baustein erweitert. "Jetzt ist die Landwirtschaft gefordert, dieses auf Freiwilligkeit beruhende Förderangebot auch anzunehmen, damit die Wiesen bunter werden", betonte die Staatssekretärin.
Ausgleichszahlungen für geringere Erträge
Halten sich die Landwirte an die Naturschutzauflagen und schaffen auf ihren Feldern neue Wiesen als Lebensraum, erhalten sie vom Land für verringerte Erträge eine Ausgleichzahlung. Diese variert zwischen 275 Euro und 450 Euro je Hektar und wird für fünf Jahre gezahlt.
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