Ab Freitag gelten in mehreren Kreisen Schleswig-Holsteins besondere Regelungen zum Schutz vor Wölfen. Was Tierhalter jetzt beachten müssen.
Letzte Aktualisierung: 14.03.2019
Die Kreise Pinneberg, Dithmarschen, Steinburg und Segeberg sind ab Freitag offiziell Wolfspräventionsgebiete. In diesen Gebieten finanziert das Land die Anschaffung von Zäunen oder Herdenschutzhunden – zu 100 Prozent. "Ziel ist es, die hier ansässigen und durchs Land wandernden Wölfe gar nicht erst an Nutztiere als Nahrungsquelle zu gewöhnen", sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht.
Niedrigschwelliges Angebot
Wer in einem Wolfspräventionsgebiet lebt, muss einen formlosen Antrag beim Land stellen, um auch in Zukunft für gerissene Schafe oder Ziegen entschädigt zu werden. Darin müssen sie sich bereit erklären, ihre Herden angemessen zu schützen. Die Anträge können per E-Mail an wolfspraevention@melund.landsh.de eingereicht werden.
Großes Interesse
Bislang haben mehr als 70 Tierhalter einen Antrag gestellt. Damit haben Sie weiterhin Anspruch auf Entschädigungszahlungen – unabhängig davon, ob das Land schon Zäune bereitgestellt hat. Das Material wird anhand der Betriebsgröße verteilt: Höfe mit mehr als 500 Mutterschafen haben Vorrang – sie halten etwa 60 Prozent der Schafe in der Region. Nach der Antragsstellung beraten die Wolfsmanager des Landes die Betriebe und unterstützen sie beim Kauf von geeigneten Schutzzäunen. Nach der Bewilligung eines Antrags haben die Tierhalter vier Wochen Zeit, um die entsprechenden Schutzvorkehrungen zu treffen.
Ab Freitag, 15. März, können die Tierhalten den Antrag auf Kostenübernahme stellen. Weitere Informationen zum Online-Verfahren erhalten Antragssteller über die oben genannte E-Mail-Adresse.
Pferde und Rinder sind nicht gefährdet
Ausnahmen gelten für die Halter größerer Weidetiere wie Pferde und Rinder: Aufgrund ihrer Wehrfähigkeit gelten diese Tiere nicht als gefährdet. Ihre Halter haben auch ohne einen Antrag Anspruch auf Entschädigung. Wer trotzdem befürchtet, dass seine Pferde oder Rinder gefährdet sind, kann trotzdem einen Antrag stellen sich durch die Wolfsmanager beraten lassen.
Besonderes Risikogebiet
Das Land kann Wolfspräventionsgebiete ausrufen, wenn sich einer oder mehrere Wölfe für mehr als sechs Monate in der Region aufhalten. Auch sogenannte Riss-Serien von mehr als sechs getöteten Nutztieren innerhalb von zehn Tagen können Voraussetzung dafür sein.
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