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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Zwischenbilanz zu Dürrehilfen

150 Landwirte erhalten noch in diesem Jahr Hilfe vom Land. Die Bewerbungsfrist läuft bis Ende November.

Letzte Aktualisierung: 06.11.2018

Ein Traktor fährt über ein trockenes Feld und wirbelt Staub auf.
Der Sommer 2018 war außergewöhnlich trocken.

Der außergewöhnlich trockene Sommer bedeutete für viele Landwirte im echten Norden hohe Ernteeinbußen – und damit auch enorme finanzielle Verluste. Im September hatten sich Bund und Länder geeinigt, den betroffenen Betrieben zu helfen.

In Schleswig-Holstein haben bislang 150 akut existenzgefährdete Landwirte die Gelegenheit genutzt und die sogenannten Dürrehilfen beantragt. Für weniger stark betroffene Betriebe läuft die Antragsfrist noch bis zum 30. November 2018.

Schnelle Hilfe

Die Dürre habe Schleswig-Holstein in besonderem Maße getroffen, sagte Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht. Deshalb sei es gut, dass existenzgefährdete Betriebe noch in diesem Jahr Soforthilfen erhielten: "Ich freue mich auch, dass Schleswig-Holstein bei der Umsetzung des Antragsverfahren vorbildlich vorangeht." Für eine Gesamtbilanz sei es aber noch zu früh: "Erst in der ersten Dezemberhälfte werden wir einen Überblick über alle Anträge haben", sagte der Minister.

Hälfte der Schäden wird ersetzt

Gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung zur Dürrehilfe kann maximal die Hälfte der Dürreschäden ersetzt werden. Die Mitarbeiter der regionalen Außenstellen des Landesamts für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) prüfen die Anträge und stellen die Zwischenbescheide über die gewährten Vorschüsse aus.

Dürrehilfen beantragen

Bis zum 30. November 2018 kann der Antrag online gestellt werden.

Zum Antragsformular

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