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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Kabinett beschließt Dürrehilfen

Schleswig-Holstein unterstützt seine Landwirte und beteiligt sich am Bund-Länder-Programm für die Dürrehilfen.

Letzte Aktualisierung: 25.09.2018

Die Dürreperiode 2018 hat zu großen Ernteausfällen geführt.
Vertrocknete Felder waren 2018 leider ein häufiger Anblick in Schleswig-Holstein.

Bis in den August hinein war es in großen Teilen Nordeuropas außergewöhnlich trocken. Für viele Landwirte bedeutete das große Ernteeinbußen. Nun hat das Kabinett weitreichende Finanzhilfen für die Landwirte beschlossen. Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht begrüßte die Zustimmung: "Dieses Jahr stellt die Landwirtschaft auf eine echte Bewährungsprobe. Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt die Hilfen für die Landwirte konkret auf den Weg bringen. Mit der gefundenen Vereinbarung bekommen die Landwirte Klarheit, was die Hilfen anbetrifft."

Steuerliche Entlastungen

Bereits im Sommer hatte das Finanzministerium die Finanzämter gebeten, Ermessensspielräume bei der Steuer auszuschöpfen. Dazu zählten neben der Stundung auch beispielsweise die abweichende Festsetzung oder der Vollstreckungsaufschub. "Auch jetzt steht das Land zu seiner Verantwortung und stellt den Landwirten zehn Millionen Euro zur Verfügung", sagte Finanzministerin Monika Heinold im Anschluss an die Kabinettsitzung. "Nun ist es selbstverständlich, dass wir die notwendigen Mittel mobilisieren, um die betroffenen Landwirte zu unterstützen."

Bund und Länder Hand in Hand

Der Bund hatte zugesagt, finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 170 Millionen Euro bereitzustellen. Es ist vereinbart, dass sich die betroffenen Länder insgesamt mit einer gleichhohen Summe beteiligen werden. Schleswig-Holstein hatte schon frühzeitig zugesagt, sich an an einem entsprechenden Hilfsprogramm zu beteiligen. Mit einer Verwaltungsvereinbarung soll nun die konkrete Ausgestaltung der Hilfen festgeschrieben werden.

Für Schleswig-Holstein ist ein Betrag von insgesamt 20 Millionen Euro vorgesehen. Hiervon werden Bund und Land jeweils zehn Millionen Euro tragen. Die Bundesmittel werden außerplanmäßig im Haushalt 2018 bereitgestellt und müssen aus haushaltrechtlichen Gründen noch in diesem Jahr ausgezahlt werden. Daher sollen auch in Schleswig-Holstein bereits in diesem Jahr Abschläge ausgezahlt werden.

Zahlreiche Anträge erwartet

Das Landwirtschaftsministerium bereitet derzeit das Antrags- und Auszahlungsverfahren vor. Es ist in Schleswig-Holstein mit mehr als 1.000 Anträgen zu rechnen. Die entsprechende Landes-Richtlinie wird sich eng an die Bund-Länder-Vereinbarung anlehnen. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) wird die Anträge prüfen und die Dürrehilfen auszahlen.

Kriterien für Dürrehilfen

Folgende Kriterien müssen erfüllt werden, um Hilfsgelder in Anspruch nehmen zu können:

Vertrockneter Mais.
Wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind hilft die Landesregierung bei Dürreschäden.

Kriterium 1: naturaler Schaden größer 30 Prozent

Der Naturalertrag auf Acker und Grünland  muss in diesem Jahr im Betriebsdurchschnitt um mehr als 30% geringer sein als im Schnitt der letzten drei Jahre. Es genügt also nicht, dass es aufgrund der Dürre bei einer Frucht (z.B. Wintergerste) zu einer katastrophalen Ernte gekommen ist, wenn z.B. die Maissilage nur relativ weniger schlecht als sonst ausfallen sollte.

Der Nachweis ist für viele Ackerfrüchte wie z.B. Getreide und Kartoffeln möglich (Ackerschlagkartei), für den Futterbau (Mais- und Grassilage) sowie die Weidenutzung auf vielen Betrieben jedoch nicht. Hilfsweise können die Landwirte auf Schätzwerte zurückgreifen, die derzeit von der  Landwirtschaftskammer erarbeitet und dann veröffentlicht werden (vermutlich werden die Schätzwerte auf Basis der Naturräume ermittelt).

Kriterium 2: Die Prosperitätsgrenze 120.000 Euro / 90.000 Euro

Die Prosperität (d.h. der Wohlstand) bezieht sich auf die Summe der positiven Einkünfte gemäß Steuerbescheide. Es zählt der Durchschnitt der letzten drei vorliegenden Steuerbescheide. Eheleute, die über dieser Grenze von 120.000 Euro liegen, sind nicht hilfeberechtigt. Für Einzelpersonen beträgt die Grenze 90.000 Euro.  

Kriterium 3: kein hohes außerlandwirtschaftliches Gewerbeeinkommen

Einkünfte aus gewerblichen nichtlandwirtschaftlichen Betriebszweigen dürfen nicht mehr als 35 Prozent der gesamten Einkünfte ausmachen. Anderenfalls ist das Unternehmen nicht hilfeberechtigt.

Kriterium 4: kein hohes Privatvermögen

Es steht noch nicht genau fest, welche Bestandteile zum "anrechenbaren Privatvermögen" zählen werden. Stichtag ist der 30. Juni 2018. Es wird keine feste Grenze geben, sondern eine bestimmte Kalkulationsmethode. Je höher das Privatvermögen, desto geringer die Hilfe. Faustzahl: Man ist überhaupt nicht mehr hilfeberechtigt, wenn das "anrechenbare Privatvermögen"  größer ist als das 1,5-fache des finanziellen Dürreschadens. Dahinter steckt die Grundüberlegung, dass die Hilfe des Steuerzahlers nicht höher sein soll als der mögliche Beitrag aus dem  Privatvermögen.

Kriterium 5: kein extrem leistungsfähiger Betrieb

Dieses Kriterium bezieht sich auf eine Kennziffer in der Buchführung, den sogenannten "Cash flow III" (im Wesentlichen der Gewinn in der Referenzperiode minus Entnahmen minus Tilgung plus Abschreibung). Die Kennziffer wird ins Verhältnis gesetzt zum Dürreschaden. Eine Existenzgefährdung  und damit eine Förderfähigkeit liegt vor, wenn der Dürreschaden größer ist als der durchschnittliche Cash flow III der letzten drei Jahre.

Kriterium 6: kein auch ohne Dürre existenzgefährdeter Betrieb

Eine Dürrehilfe ist nur möglich, wenn der Betrieb ohne Dürre nicht existenzgefährdet wäre. Dieses Kriterium wird im Einzelfall unter Einbeziehung der Hausbank geprüft.

Ferner gibt es für die Dürrehilfe eine Untergrenze (2.500 Euro) und eine Obergrenze (500.000 Euro).

Ein Traktor fährt über ein trockenes Feld und wirbelt Staub auf.
Zahlreiche Betriebe mussten 2018 große Ernteausfälle hinnehmen.

Selbstauskunft erforderlich im Antrag

Die Vielzahl der Voraussetzungen und Kriterien macht die Antragstellung sicherlich nicht einfach. Insbesondere liegen zurzeit auf den Betrieben viele Informationen noch gar nicht vor. Niemand weiß z.B., wie sich die Milchpreise und die Futterkosten bis zum Frühjahr entwickeln werden.

Es wird für einen Betrieb entscheidend vom Buchabschluss 2018/19 abhängen, wie hoch seine mögliche Dürrehilfe ausfallen wird. Deshalb kann und muss die ausführliche Ergänzung zum Antrag auch erst im nächsten Sommer abgegeben werden.

Das MELUND will jedoch bereits in 2018 Vorschusszahlungen auf die Dürrehilfe möglich machen. Deshalb müssen alle Betroffenen bereits bis zum 30. Oktober den Dürrehilfe-Antrag abgeben. Dabei sind jedoch nur wenige Informationen erforderlich, damit die grundsätzliche Hilfeberechtigung festgestellt werden kann. Bei einigen Informationen genügt vorerst eine Selbstauskunft, die dann in der ausführlichen Begründung später belegt werden muss.

Antrag im Oktober online stellen

Das Antragsverfahren wird Anfang Oktober eröffnet. Dem Antrag auf Zahlung eines Vorschusses auf die Dürrebeihilfe sind die letzten drei vorliegenden Einkommenssteuerbescheide beizufügen.

Die Betroffenen sollten sich darüber hinaus aber bereits jetzt bestimmte Unterlagen bereitlegen, damit die Selbstauskünfte auf Nachfrage belegt bzw. erklärt werden können. Die Beispiele ergeben sich aus den oben genannten Kriterien. Es ist sicherlich auch empfehlenswert, bereits frühzeitig mit seinem Berater bzw. Buchführer und Steuerberater Kontakt aufzunehmen.

Die vorläufigen Unterlagen können in den folgenden Monaten geprüft werden (z.B. inkl. Rückfragen beim Finanzamt, Banken etc.). Sowohl die Landwirte als auch die Verwaltung sollten gemeinsam alles daran setzen, dass es nur in Ausnahmefällen zu Rückforderungen der Vorschüsse kommen muss! Nur Landwirte, die sich gut begründet für hilfebedürftig halten, sollten einen Antrag stellen.

Ausfälle werden vorerst geschätzt

Als erstes sollte jeder Betrieb für sich ausrechnen, wie hoch der Naturalschaden bzw. Ernterückgang durch die Dürre ist. Das ist im Futterbau auf vielen Betrieben noch nicht exakt möglich. Das MELUND hat deshalb die Landwirtschaftskammer gebeten, insbesondere für den Futterbau die Ernteschäden in den verschiedenen Naturräumen zu schätzen. Hierfür werden Daten von denjenigen Betrieben ausgewertet, in denen bereits exakte Messungen der Ernteerträge auch bei Maissilage und Grassilage vorgenommen werden.

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