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Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Schleswig-Holstein will Staatsvertrag zum Hochwasserschutz an der Elbe mit Bund und Ländern beitreten – Mehr Geld für klimaangepasste Risikovorsorge bei Starkregen und Hochwasser

Umweltminister Jan Philipp Albrecht: "Mit diesem Schritt gewinnen wir zusätzliche Sicherheit für Städte und Gemeinden an der Elbe in Schleswig-Holstein"

Letzte Aktualisierung: 17.08.2021

KIEL. Länderübergreifende Zusammenarbeit für einen besseren Schutz vor Hochwasser: Das Land Schleswig-Holstein will dem bereits bestehenden Staatsvertrag zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und dem Bund beitreten. Das hat das Kabinett heute auf Vorschlag von Umweltminister Jan Philipp Albrecht beschlossen. Der Beitritt kann erfolgen, sobald der schleswig-holsteinische Landtag seine Zustimmung erteilt hat.

In dem Vertrag wird die Steuerung der Flutung der Rückhaltebecken (Polder) an der Havel im Fall eines Flusshochwassers geregelt. Die Flutung hat im Fall eines Hochwassers entscheidende Auswirkungen auf den Wasserstand der Elbe und damit auch auf Ortslagen wie Lauenburg und Geesthacht in Schleswig-Holstein, die vom Elbhochwasser regelmäßig besonders betroffen sind.

"Die Havelpolder leisten im Falle eines Elbehochwassers einen wichtigen Beitrag für den Hochwasserschutz in Schleswig-Holstein. Mit dem Beitritt zum Staatsvertrag kann das Land künftig mitentscheiden, wann und in welchem Ausmaß in Brandenburg und Sachsen-Anhalt diese Rückhaltebecken geflutet werden. Damit gewinnen wir zusätzliche Sicherheit für elbnahe Siedlungs-, Gewerbe- und Industrieflächen im Land", sagte Albrecht.

Der Vertrag regelt, wer über die Öffnung der Überschwemmungsflächen entscheidet und wie die Folgekosten verteilt werden. Für Schleswig-Holstein folgt aus dem vorgesehenen Beitritt zum neuen Staatsvertrag die Einräumung eines direkten Stimmrechtes für die Entscheidung über die Flutung. Für den Ausgleich von Folgeschäden wurde ein Verteilungsschlüssel vereinbart. Danach würde das Land 0,552 Prozent der im Hochwasserfall entstehenden Kosten tragen.

"Bei den Anliegern der Elbe handelt es sich um eine Solidargemeinschaft. Es ist daher nur gerecht, wenn sich Schleswig-Holstein an den zu tragenden Gesamtkosten einer Flutung im angemessenen Umfang beteiligt", so Albrecht. Für die stärkere Berücksichtigung klimabedingter Anpassungen beim Schutz vor Starkregen und Hochwasser plant die Jamaika-Koalition im Rahmen eines Pakets zum Bevölkerungsschutz zudem eine Förderung, um insbesondere Kommunen in ihren Aufgaben bei der Risikovorsorge zu unterstützen.

Verantwortlich für diesen Pressetext:
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