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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Erster Nachweis der Afrikanischen Schweinepest bei einem Wildschwein in Deutschland

Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht: "Wir sind auf diesen Ernstfall vorbereitet. Bund und Länder müssen jetzt entschlossen handeln, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern"

Letzte Aktualisierung: 10.09.2020

KIEL. Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht hat nach dem ersten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in Deutschland ein entschlossenes Vorgehen von Bund und Ländern gefordert, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern. "Der erste Fall der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland stellt eine große Herausforderung dar, die angesichts der Situation in unseren bereits stark betroffenen europäischen Nachbarländern jedoch erwartet werden musste. Schleswig-Holstein hat sich auf diese Herausforderung intensiv vorbereitet. Länderübergreifend haben wir unter anderem mehrfach Tierseuchenübungen zur Vorbereitung auf einen Seuchenfall durchgeführt", sagte Albrecht: "Bund und Länder müssen jetzt entschlossen handeln und die erforderlichen Maßnahmen im Seuchenfall konsequent und zügig umsetzen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern."

Angesichts des Nachweises der Afrikanischen Schweinepest bei einem tot aufgefundenen Wildschwein in Brandenburg appellierte der Minister an die Schweinehalterinnen und -halter im Land, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben einzuhalten. "Schleswig-Holstein ist derzeit frei von der Tierseuche. Obwohl der positive Fund in Brandenburg noch weit von uns entfernt ist, besteht das Risiko eines Eintrages nach Schleswig-Holstein. Deshalb ist es unerlässlich, dass in den Schweinehaltungen die vorgesehenen Biosicherheitsmaßnahmen strengstens eingehalten werden, um einer Übertragung des Erregers auf die Bestände vorzubeugen", sagte Albrecht. Er kündigte an, das vom Land mit den Kreisen und kreisfreien Städten vereinbarte Maßnahmenpaket und die Prävention vor der ASP weiter entschlossen umzusetzen, und verwies auf die erneut gesteigerte Jagdstrecke beim Schwarzwild: "Ich appelliere an die Jägerinnen und Jäger, auch weiterhin das Schwarzwild in Schleswig-Holstein intensiv zu bejagen." Die Begrenzung der Schwarzwildbestände sei ein wichtiger Baustein, um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern. Ebenso ist die Jägerschaft weiterhin dazu aufgerufen, besondere Achtsamkeit im Revier walten zu lassen. Wenn jedes tot aufgefundene Stück Schwarzwild auf ASP untersucht wird, kann ein Eintrag der Seuche frühzeitig erkannt werden. Nur so besteht für die Behörden die Möglichkeit, rechtzeitig Maßnahmen einzuleiten und die Seuche an einer Ausbreitung zu hindern.

Um aufgefundene Tierkadaver sicher zu entsorgen, wurden in Schleswig-Holstein bereits seit 2018 Sammelplätze eingerichtet, an denen sie kostenfrei von den Jägern abgegeben werden können. Für die Beprobung und Entsorgung dieses Fallwilds können Jäger eine Aufwandentschädigung von 50 Euro erhalten. Das vermehrte Auftreten von Fallwild oder auffälligen Stücken sollte dabei unbedingt umgehend dem zuständigen Veterinäramt mitgeteilt werden. "Der Beitrag der Jägerschaft ist im Rahmen der Früherkennung eines Ausbruchs der ASP beim Schwarzwild einer der wichtigsten Faktoren", sagte der Minister.

Darüber hinaus kommt auch den Transportunternehmen eine besondere Verantwortung bei der Prävention eines Eintrages nach Schleswig-Holstein zu. Dies betrifft vor allem Schweinetransportfahrzeuge, die landwirtschaftliche Betriebe in den von der Seuche betroffenen Gebieten angefahren haben. Eine anschließende gründliche Reinigung und Desinfektion der Fahrzeuge ist von höchster Wichtigkeit und rechtlich vorgeschrieben.

 

Hintergrund:   

Heute wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Virus der Afrikanischen Schweinepest bei einem Wildschwein aus Brandenburg nachgewiesen. Bei dem betroffenen Tierkörper handelt es sich um ein tot aufgefundenes und nach Informationen des Friedrich-Loeffler-Institutes bereits stark verwestes Wildschwein. Der Fundort befindet sich im Landkreis Spree-Neiße nahe der polnischen Grenze.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche der Schweine und Wildschweine, für andere Tiere und den Menschen ist das Virus ungefährlich. Auch der Verzehr von Fleisch oder Wurst infizierter Tiere ist unbedenklich, weggeworfene Speisereste stellen jedoch bei unsachgemäßer Entsorgung eine Ansteckungsquelle für Wildschweine dar. Das Verfüttern von Speiseabfällen an Hausschweine ist ohnehin gesetzlich verboten. Der Nachweis in Brandenburg ist der erste amtlich festgestellte Fall in Deutschland.

In Schleswig-Holstein liegen aktuell keine Hinweise auf einen Eintrag der ASP vor. Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) verfolgt die aktuelle Entwicklung des Geschehens aufmerksam und informiert fortlaufend die Kreise und Verbände über die aktuelle Lage.

In Schleswig-Holstein findet ganzjährig ein aktives (Beprobung jagdlich erlegter Tiere) und passives (Beprobung verendet aufgefundener Kadaver) Schwarzwildmonitoring statt. Zudem besteht bei Hausschweinen die gesetzliche Verpflichtung, bei vermehrten Todesfällen oder fieberhaften Erkrankungen die ASP als Ursache auszuschließen.     

Schleswig-Holstein beschäftigt sich seit mehreren Jahren intensiv mit der Prävention und Vorbereitung auf einen Eintrag der ASP. Ein 2018 erstmals beschlossenes gemeinsames Maßnahmenpaket von Land sowie Kreisen und kreisfreien Städte zur Förderung der Schwarzwildbejagung und Früherkennung der ASP wurde im Juli dieses Jahres um weitere zwei Jahre verlängert. Durch die Maßnahme ist seit 2018 deutlich mehr Fallwild auf ASP untersucht worden als zuvor: Vom Jagdjahr 2018/2019 zum Jagdjahr 2019/2020 hat sich die Zahl für alle Untersuchungen des Schwarzwilds insgesamt verdoppelt; die Untersuchungen des Fallwilds haben sich sogar verdreifacht. Im Falle eines Eintrages der Seuche ist im Rahmen einer Vereinbarung mit den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten die Einzäunung und Betreuung des Zaunes im Rahmen der Errichtung eines Kerngebietes um den Fundort eines positiv getesteten Wildschweins herum geregelt. Hierdurch soll eine Ausbreitung der Erkrankung im Falle eines Eintrags verhindert werden. Die Kosten hierfür werden durch das Land übernommen. In zwei Kreisen wurden und werden zudem bereits Hunde speziell für die Suche nach Wildschweinkadavern im Seuchenfall ausgebildet.   

Weitere Informationen zum Thema Afrikanische Schweinepest

Patrick Tiede, Julia Marre und Joschka Touré | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/melund | außerdem bei Twitter: https://twitter.com/melund_sh | Instagram: https://www.instagram.com/melund_sh

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