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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Kiel vorgelegt

Umweltminister Jan Philipp Albrecht: "Mit diesem Plan können Schadstoffgrenzwerte eingehalten und ein Fahrverbot auf dem Theodor-Heuss-Ring vermieden werden"

Letzte Aktualisierung: 10.01.2020

KIEL. Umweltminister Jan Philipp Albrecht hat heute den finalen Entwurf der Fortschreibung des Luftreinhalteplans (LRP) für die Landeshauptstadt Kiel vorgestellt. Der Plan wurde der Landeshauptstadt Kiel mit der Bitte zugeleitet, ihr Einvernehmen zu den im Plan festgelegten Maßnahmen im Straßenverkehr bis zum 20. Januar zu erteilen. Nach Erteilung des Einvernehmens ist beabsichtigt, den Luftreinhalteplan mit Wirkung zum 21. Januar 2020 in Kraft treten zu lassen. Zudem wurde der Plan dem zuständigen Senat des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig zur Kenntnis übersandt.

"Die intensiven Beratungen und Abstimmungen der vergangenen Monate haben sich gelohnt. Mit diesem Plan können Schadstoffgrenzwerte eingehalten und ein Fahrverbot auf dem Theodor-Heuss-Ring vermieden werden. Damit liegt ein Konzept vor, das sowohl immissionsschutzrechtlichen Anforderungen genügt als auch verkehrstechnisch praktikabel ist. Ich bin zuversichtlich, dass die Stadt Kiel ihr Einvernehmen erklärt und der Luftreinhalteplan zeitnah in Kraft treten kann", sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht.

Im Luftreinhalteplan wurden die in den vergangenen Wochen zusätzlich von der Stadt Kiel eingebrachten Vorschläge umfänglich berücksichtigt. Hierzu zählen insbesondere die konkrete Durchführung der Baustelle auf dem Theodor-Heuss-Ring in den Sommermonaten des Jahres 2020 sowie die Errichtung und der Betrieb von Luftfilteranlagen, die nach dem Abschluss der Bauarbeiten eingesetzt werden sollen. Durch die Einführung eines Jobtickets und des Green City Plans der Stadt kann auch ein Beitrag zur Senkung der Hintergrundbelastung berücksichtigt werden.

"Ich freue mich, dass die vorgelegten Gutachten der Hersteller eine ausreichende Minderungsleistung von Absauganlagen in Aussicht stellen. Nun muss es darum gehen, diese Maßnahme zügig in die Umsetzung zu bringen, um endlich für saubere Luft für Anwohnerinnen und Anwohner zu sorgen", sagte Albrecht: "Es bleibt dabei, dass die Fahrzeughersteller als eigentliche Verursacher der hohen Schadstoffbelastungen endlich von der Bundesregierung für eine Nachrüstung alter Diesel-PKW in die Verantwortung genommen werden müssen. Hierzu haben wir bereits vor über einem Jahr einen entsprechenden Beschluss des Bundesrates erwirkt."

 

Hintergrund:

Die Prognosen für die Entwicklung der Stickstoffdioxidbelastung am Theodor-Heuss-Ring zeigen mit 49,6 Mikrogramm/Kubikmeter für das Jahr 2020 und 46,8 Mikrogramm/Kubikmeter für das Jahr 2021 eine deutliche Überschreitung des Grenzwertes von 40 Mikrogramm/Kubikmeter für das Jahresmittel. Die von der Stadt Kiel bereits umgesetzten Maßnahmen zur Verflüssigung des Verkehrs auf dem Theodor-Heuss-Ring und das LKW-Routenkonzept (insbesondere die Sperrung der Bahnhofstraße) sind in diese Prognose der zukünftigen Entwicklung – siehe "Nullszenario THR 2020" - einbezogen worden.

Die Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid am Theodor-Heuss-Ring ist auch unter Berücksichtigung der Baustelle, die im Sommer 2020 eingerichtet wird, ohne weitere Maßnahmen zur Schadstoffminderung nicht zu erreichen.

Um eine kurzfristige Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes zu gewährleisten, sieht der Luftreinhalteplan die Festlegung einer zweistufigen Maßnahmenkaskade vor: In der ersten Stufe ist der Einsatz von Filteranlagen sowie – falls erforderlich – die Sperrung der Ausfahrt Waldwiesenkreisel vorgesehen. Für den Fall einer Nichtumsetzung der Maßnahmen aus Stufe 1 sieht die Stufe 2 hilfsweise eine selektive Sperrung für bestimmte Diesel-PKW als erforderliche Rückfalloption vor.

                                                                        Stufe 1

 Jahr 2020

Nullszenario THR 2020
+ „Baustelle Sommerhalbjahr 2020“

41,7

Errichtung und Betrieb von Luftfilteranlagen (Minderungswirkung ca. 20 Prozent) (Oktober bis Dezember)

39,5

+ Sperrung Ausfahrt Waldwiesenkreisel (Oktober bis Dezember)

-       0,2

 

Jahr 2021

Nullszenario THR 2021

46,8

Errichtung und Betrieb von Luftfilteranlagen (Minderungswirkung ca. 20 Prozent)

37,3

+ Sperrung Ausfahrt Waldwiesenkreisel

-       0,9

Die Errichtung und der Betrieb von Luftfilteranlagen stellen in der Gesamtschau eine verhältnismäßige Maßnahme dar. Bei einer Minderungswirkung von ca. 20 Prozent sind Luftfilteranlagen zur Grenzwerteinhaltung geeignet. Die Vorlage entsprechender Gutachten der Hersteller geben hinreichenden Anlass, dass die notwendige Minderung durch die Anlagen erreicht werden kann.

Für den Fall einer Nichtumsetzung der Maßnahmen aus Stufe 1 sind die Maßnahmen der Stufe 2 umzusetzen. Hierzu ergeben sich folgende Festlegungen:

 

                                                                       Stufe 2

 Jahr 2020

Nullszenario THR 2020
+ „Baustelle Sommerhalbjahr 2020“

41,7

selektive Sperrung für
Diesel-PKW EURO 1 – 5 in Fahrtrichtung Westen zwischen Lübscher Baum und Waldwiesenkreisel
(September bis Dezember).

39,4

Jahr 2021

Nullszenario THR 2021

46,8

selektive Sperrung für
Diesel-PKW EURO 1 – 5 in Fahrtrichtung Westen zwischen Lübscher Baum und Waldwiesenkreisel (ganzjährig).

37,5

Für den Fall, dass die in Stufe 1 genannten Maßnahmen ergriffen wurden, aber nicht die prognostizierte Minderungswirkung erzielen, kann es ggf. ausreichend sein, durch eine selektive Sperrung nur für Diesel-PKW EURO 1 – 4 als milderes Mittel die Einhaltung des Grenzwertes sicherzustellen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede, Joschka Touré, Julia Marre | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.melund.schleswig-holstein.de

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