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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Umweltminister Jan Philipp Albrecht fordert dringend Lösungen, um Ostseefischerei am Leben zu erhalten

"Dass die Fangquoten deutlich sinken müssen, ist jedoch unvermeidlich für unsere Fischbestände"

Letzte Aktualisierung: 15.10.2019

LUXEMBURG / KIEL. Der Rat der EU-Fischereiminister hat heute Nacht die Fangquoten für die Ostsee im kommenden Jahr beschlossen: Die Minister einigten sich darauf, die erlaubten Fangmengen des westlichen Herings um 65 Prozent und des westlichen Dorschs um 60 Prozent zu senken. Jeder Freizeitfischer darf 2020 maximal fünf Dorsche pro Tag fangen; in der Schonzeit Februar bis März sind es nur zwei.

Schleswig-Holsteins Fischereiminister Jan Philipp Albrecht ist sich dem Balanceakt, den diese Entscheidung für die Fischbestände und für die Ostseefischer darstellt, bewusst.

"Es ist überaus besorgniserregend, wie stark sich die Fischbestände in der Ostsee aufgrund des Klimawandels und der noch immer zu hohen Nährstoffeinträge dezimieren. Daher halte ich es für unvermeidlich, dass die Fangquoten deutlich sinken müssen, damit wir die Fischbestände der Ostsee nachhaltig bewirtschaften können", sagt er. Bereits bei der Agrarministerkonferenz im September in Mainz hatte sich Albrecht für die Zukunft der Kutter- und Küstenfischerei stark gemacht. "Weil die gekürzten Quoten unsere Fischereibetriebe im Land hart treffen werden, müssen wir dringend weitere Lösungen finden, um die Existenz der in Schleswig-Holstein fest verankerten Fischereitradition sichern zu können: Wir brauchen schnellstmöglich ein Konzept, das einerseits den Aufbau der Bestände forciert und andererseits den Ostseefischern langfristige Perspektiven bietet." Dass die Ostsee-Staaten erstmals einen Aktionsplan erstellen, der die Ursachen für den schlechten Zustand der Dorschbestände ergründet, hält Albrecht für eine gute Idee.

Wie werden die Ostseefischer unterstützt?

Für hauptberufliche Fischer gibt es schon jetzt finanzielle Hilfe: Sie erhalten Ausgleichszahlungen, wenn sie ihren Betrieb in der Dorsch- oder Heringsfischerei vorübergehend aussetzen. In Schleswig-Holstein haben allein in diesem Jahr 39 Fischer ihren Betrieb zeitweise stillgelegt und dafür insgesamt 456.000 Euro erhalten, die zur Hälfte aus EU- und Bundesmitteln stammen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat bereits zugesagt, den Fischern für solch eine befristete Stilllegung auch 2020 Geld zur Verfügung zu stellen. Zudem hat Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner dringend gebeten, "Maßnahmen zur Stärkung der Berufs- und Angelfischerei zu ergreifen", da die Landesregierung außer dem Budget des EU-Meeres und Fischereifonds keine vom EU-Recht abweichenden eigenen Programme zur Unterstützung der Ostseefischer aufstellen darf.

Inwiefern sind Angelfischer von der neuen Fangquote betroffen?

Gerade in der Nebensaison verbringen viele Angler ihren Urlaub in den Schleswig-Holsteinischen Küstenregionen, was positive Auswirkungen auf den Tourismus hat. Die nun für 2020 beschlossenen Limits stellen besonders für gewerbliche Angelkutter erneut eine große Herausforderung dar. Anders als für die Erwerbsfischer gibt es bislang jedoch keine Möglichkeit, die Angelkutter zu unterstützen. Das Land kann hier mittelbar helfen, etwa durch die finanzielle Unterstützung für die Imagekampagne "Wir Fischen.SH", die ausdrücklich auch der Angelfischerei offensteht.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede, Joschka Touré, Julia Marre | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.melund.schleswig-holstein.de

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