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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Warnmeldungen bei der CASTOR-Behälterüberwachung im Zwischenlager Brunsbüttel    

Letzte Aktualisierung: 26.06.2019

BRUNSBÜTTEL/KIEL. Am Mittwoch vergangener Woche sind im Standort-Zwischenlager Brunsbüttel innerhalb von 24 Stunden an drei CASTOR-Behältern Warnmeldungen am Behälterüberwachungssystem angezeigt worden. Das teilte die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde (MELUND) heute (26. Juni) in Kiel mit. Die sofortige Überprüfung ergab, dass die Warnsignale nicht aus der Überwachung der Dichtheit der CASTOR-Behälter entstanden sind. Vielmehr konnten die Warnmeldungen der sicherheitstechnisch nicht bedeutsamen Signalisierung des Stellplatzes im Lagerbereich und des Druckschaltertyps zugeordnet werden.

Die Betreibergesellschaft (Vattenfall) hat das Ereignis der Kategorie "N" (Normalmeldung) zugeordnet und dem MELUND gestern fristgerecht gemeldet.

Für die Ursachenklärung hat das MELUND Sachverständige beauftragt. Hierbei werden die elektrischen Bauteile u.a. auf ihre bautechnische Auslegung und auf mögliche Alterungseffekte untersucht.

Hintergrund:

Im Standort-Zwischenlager Brunsbüttel werden CASTOR-Behälter mit abgebrannten Brennelementen aufbewahrt. Dabei wird jeder Behälter mit Hilfe des Behälterüberwachungssystems auf seine Dichtheit überwacht. Dies geschieht dadurch, dass der zwischen Primär- und Sekundärdeckel des CASTOR-Behälters aufgebrachte Druck permanent kontrolliert wird. Für jeden Behälter stehen vier Signalwege zur Verfügung, wovon zwei die Dichtheit der Behälter anzeigen, ein weiterer Signalweg den Stellplatz im Lager-bereich anzeigt und der vierte Kanal den Druckschaltertyp spezifiziert.

Für die Genehmigung von Zwischenlagern oder eines Endlagers für Kernbrennstoff ist nach dem Atomgesetz der Bund verantwortlich. Die Reaktorsicherheitsbehörden der Länder (in Schleswig-Holstein das MELUND) sind für die Aufsicht über die Zwischenlager an den Kernkraftwerksstandorten zuständig.

Für das Standort-Zwischenlager in Brunsbüttel gibt es gegenwärtig keine atomrechtliche Genehmigung. Der Genehmigungsbescheid des seinerzeit noch zuständigen Bundesamtes für Strahlenschutz ist im Januar 2015 rechtskräftig gerichtlich aufgehoben worden. Die Gerichte hatten dabei nicht entschieden, dass das Lager unsicher ist. Vielmehr hatten sie bemängelt, dass der Terrorschutz in einzelnen Aspekten nicht ausreichend nachgewiesen sei. Die Betreibergesellschaft beantragte daraufhin eine neue atomrechtliche Genehmigung beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit. Das MELUND geht davon aus, dass die Nachweisdefizite in dem neuen Genehmigungsverfahren ausgeräumt werden. Das MELUND hat angeordnet, dass der Kernbrennstoff trotz der aufgehobenen Genehmigung im Gebäude des Standort-Zwischenlagers aufbewahrt wird bis wieder eine atomrechtlich genehmigte Lagerung gewährleistet ist. Das MELUND begründete dies damit, dass es am Standort in Brunsbüttel trotz der aufgehobenen Genehmigung jedenfalls keine besser geeignete Lagerstätte gibt als das Gebäude des Standort-Zwischenlagers. Das MELUND verfügte, dass der Inhalt aller sicherheitstechnischen Regelungen der aufgehobenen Genehmigung weiterhin von der Betreibergesellschaft zu beachten ist.

Insgesamt befinden sich in dem für 80 CASTOR-Behälter konzipierten Lagergebäude 20 Behälter mit 965 Brennelementen, die sämtlich aus dem Betrieb des Kernkraftwerks Brunsbüttel stammen.

Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede und Joschka Touré | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.melund.schleswig-holstein.de

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