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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Meldepflichtige Ereignisse in zwei schleswig-holsteinischen Kernkraftwerken

Letzte Aktualisierung: 23.01.2019

KIEL/BRUNSBÜTTEL/BROKDORF. In den Kernkraftwerken Brunsbüttel und Brokdorf ist es in den vergangenen Tagen zu meldepflichtigen Ereignissen gekommen. Das teilte die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde (MELUND) heute (23. Januar) in Kiel mit.

Im Kernkraftwerk Brunsbüttel versagte bei einer routinemäßigen wiederkehrenden Prüfung ein Leistungsschalter eines Transformators in den Notstromschaltanlagen. Als Ursache für das Schaltversagen wurde ein fehlerhaftes Relais identifiziert. Der defekte Leistungsschalter wurde kurzfristig gegen einen Ersatzschalter getauscht.

Im Kernkraftwerk Brokdorf sind – ebenfalls bei einer wiederkehrenden Prüfung – Funktionsstörungen an zwei Brandschutzklappen festgestellt worden. Im Nuklearen Lüftungssystem des Reaktorhilfsanlagengebäudes haben zwei Brandschutzklappen auch nach zweimaliger Auslösung mit Prüfgas nicht vollständig geschlossen. Die Arretierung der Klappenblätter in der Endposition erfolgte nicht ordnungsgemäß. Die Brandschutzklappen wurden im Rahmen der Prüfung nachjustiert, anschließend wurde die anforderungsgerechte Funktion nachgewiesen.

Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zu beiden Ereignissen die Untersuchungen aufgenommen und Sachverständige eingeschaltet. Die jeweiligen Betreibergesellschaften (Vattenfall bzw. PreussenElektra) haben die Ereignisse der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde fristgemäß gemeldet.

Hintergrund:

Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

Für das Kernkraftwerk Brunsbüttel erteilte das Energiewendeministerium am 21. Dezember 2018 die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung.

Das Kernkraftwerk Brokdorf darf nach der Atomgesetznovelle von 2011 noch bis längstens Ende 2021 im Leistungsbetrieb laufen. Die Betreibergesellschaft beantragte die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung im Dezember 2017.

Medien-Information vom 23. Januar 2019 zum Herunterladen  (PDF, 120KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Joschka Touré | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/melund 

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