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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Umweltministerium legt die Entwürfe der Landschaftsrahmenpläne für die neuen Planungsräume I bis III vor

Beteiligungsverfahren beginnt am 1. Oktober 2018.

Letzte Aktualisierung: 28.09.2018

KIEL. Ab dem 1. Oktober startet das öffentliche Beteiligungsverfahren für die neuen Landschaftsrahmenpläne. Die Entwürfe der neuen Landschaftsrahmenpläne für die Planungsräume I bis III hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) jüngst fertiggestellt. „Landschaftsrahmenpläne stellen eine der wichtigsten Planungsgrundlagen des Natur- und Artenschutzes sowie der Landschaftspflege dar. Wir erhoffen uns für das nun startende Beteiligungsverfahren eine rege Beteiligung“, sagte Schleswig-Holsteins Umweltminister Jan Philipp Albrecht.

Die Entwürfe der Landschaftsrahmenpläne enthalten aktuelle Aussagen zu den verschiedenen Schutzkategorien des sowie zum Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem. Zu den Schutzkategorien des Naturschutzes gehören zum Beispiel Natura 2000, Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete. Für das Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem werden die Eignungsgebiete dargestellt, aus denen die im Landesnaturschutzgesetz formulierten Ziele, nach denen 15 % der Landesfläche einschließlich 2 % Wildnisgebiete Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem werden sollen, zu entwickeln sind.

Erstmals sind die Themen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung aufgenommen worden. Gleiches gilt für das Thema Energiewende. Der Meeresschutz nimmt einen größeren Raum ein als bisher. Die Themen Landschaftswandel, Landschaftszerschneidung und die Verinselung von natürlichen Lebensräumen werden in den Planentwürfen ebenfalls angesprochen.

Landschaftsrahmenpläne enthalten Hinweise und Empfehlungen. Eine Rechtsverbindlichkeit gegenüber Privatpersonen ist mit ihnen nicht verbunden. Behörden und andere Stellen, deren Planungen und Vorhaben sich auf Natur und Landschaft auswirken können, haben diese jedoch zu berücksichtigen.

Das öffentliche Beteiligungsverfahren beginnt am 1. Oktober 2018 und endet am 28. Februar 2019.

Exemplare der Landschaftsrahmenpläne liegen in den Ämtern, amtsfreien Gemeinden und Städten sowie im MELUND im Beteiligungszeitraum öffentlich aus und können dort während der jeweiligen Öffnungszeiten eingesehen werden. Parallel dazu sind die Unterlagen auch online unter BOB-SH: Landesplanung Online-Beteiligung Schleswig-Holstein einsehbar. Auch hier können Stellungnahmen abgegeben werden. Das Onlinebeteiligungsportal der Landschaftsrahmenpläne ist bis zum 28. Februar 2019 freigeschaltet.

Hintergrund:

Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne I, II, III, IV und V aus den Jahren 1998 bis 2005 sind aufgrund der mit dem Landesplanungsgesetz vom 27. Januar 2014 neu gefassten Planungsräume sowie aufgrund neuer Rahmenbedingungen und aktueller Entwicklungen fortgeschrieben bzw. neu aufgestellt worden.

Medien-Information vom 28. September 2018 zum Herunterladen  (PDF, 173KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Joschka Knuth | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201| E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/melund

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