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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Großer Schritt bei der Entsorgung freigegebener Abfälle aus dem KKW-Rückbau erreicht

AG--Arbeitsgemeinschaft zur Entsorgung freigegebener Abfälle legt Abschlussbericht vor

Letzte Aktualisierung: 25.07.2018

Zwei Schafe auf einer Wiese, verschwommen im Hintergrund das Atomkraftwerk Brokdorf
Auch das Kernkraftwerk Brokdorf soll bis Ende 2021 abgeschaltet werden.

KIEL. Die AG zur Entsorgung freigegebener Abfälle hat sich seit 2016 mit der Entsorgung sogenannter freigegebene Abfälle befasst. Die Ergebnisse dieser Arbeit sind jetzt in einem Abschlussbericht zusammengefasst worden, der heute (25. Juli) der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. „Das war ein langer und harter Weg, der vielen Beteiligten viel abverlangt hat. Ich freue mich, dass es nun noch in der mir verbliebenen Amtszeit gelungen ist, die Arbeit in der AG abzuschließen und mindestens weitgehende Einigkeit zu erzielen. So kann ein großer politischer Konflikt vielleicht doch noch befriedet werden. Das ist auch nötig, denn die Zeit drängt: Bis Ende 2021 soll das letzte schleswig-holsteinische Kernkraftwerk vom Netz gegangen sein. Der Rückbau der Atomkraftwerke in Schleswig-Holstein nimmt immer mehr Fahrt auf“, sagte Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck mit Blick auf die hohe Bedeutung der Arbeit der AG.

„Ich möchte ausdrücklich den Verbänden der Entsorgungswirtschaft, den Kommunalen Landesverbänden, den beteiligten Umwelt- und Naturschutzverbänden sowie den Betreibern kerntechnischer Anlagen für die intensiven Debatten danken“, sagte Habeck. In sechs Sitzungen wurde über das 10-Mikrosievertkonzept, die Deponierung freigegebener Abfälle und auch über alternative Entsorgungskonzepte diskutiert, zuletzt unter Beteiligung externer Sachverständiger.

Das waren teilweise wirklich schwierige Sitzungen, bei denen alle Beteiligten auch über Ihren Schatten springen mussten. Ich bin froh, dass uns das gelungen ist.

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Dr. Robert Habeck

Der nun vorgelegte Bericht befasst sich mit dem System der Freigabe und dem 10-Mikrosievert-Konzept, mit der Prüfung von Entsorgungsoptionen und mit dem weiteren Vorgehen. „Am Ende hat sich mehrheitlich die Auffassung durchgesetzt, dass die in Deutschland vom Gesetzgeber vorgesehenen Lösungen, die nur äußerst gering radioaktiv belasteten Abfälle in den kommenden zwanzig Jahren zu entsorgen, im Grundsatz vertretbar und geeignet sind. Weitere Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen sollten darüber hinaus realisiert werden“, so Habeck.

In den kommenden Wochen werden nun Sachverständige im Auftrag des Landes die grundsätzlich infrage kommenden Deponien in Schleswig-Holstein einer Prüfung unterziehen – einer  sogenannten „Qualifizierung“. Hierbei soll geprüft werden, ob sie die Einhaltung der maximal zulässigen Zusatzbelastung für alle beteiligten Personen und die Bevölkerung grundsätzlich gewährleisten können. Welche Deponien schlussendlich konkret genutzt werden sollen, ist damit aber noch nicht entschieden.

Beabsichtigt ist zudem, dass für die kommende Phase des Rückbaus kerntechnischer Anlagen in Schleswig-Holstein eine Begleitgruppe ins Leben gerufen wird, in der die oben genannten Verbände mitwirken können. Dadurch soll weiterhin eine große Transparenz des Prozesses gewährleistet und Raum für weitere konstruktive Diskussionen geboten werden. 

In der AG wurde vereinbart, dass bei strittigen Inhalten im Bericht, die unterschiedlichen Sichtweisen in Sondervoten dargestellt werden.

Hintergrund:

Bundesweit ist es in den letzten Jahren im Zusammenhang mit der Deponierung freigegebener Abfälle von kerntechnischen Anlagen zu Akzeptanzproblemen gekommen. Diese wurden zum Teil durch Transporte über Hunderte von Kilometern und Grenzen von Bundesländern hinweg verursacht. Die Landkreise, in denen die schleswig-holsteinischen kerntechnischen Anlagen betrieben werden, verfügen jeweils über keine eigene geeignete Deponie. Entsorgungswege müssen also durch die Anlagenbetreiber und die für sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gefunden werden.

Deponiert werden müssen Abfälle aus dem Rückbau der Kernkraftwerke aus zwei unterschiedlichen Gründen: Wie in anderen Gebäuden und Industrieanlagen auch sind Baustoffe verbaut worden, die aus heutiger Sicht Schadstoffe enthalten oder keine für ein Recycling nutzbaren Eigenschaften aufweisen, beispielsweise verschiedene Dämmmaterialien oder asbesthaltige Welldachplatten. Und dann gibt es Abbruchabfälle, die eine geringe Restaktivität aufweisen, die aber trotzdem aus diesem Grund nicht in den Verwertungskreislauf zurückgeführt werden dürfen. Die Aktivität dieser Abfälle wird unter der Kontrolle von unabhängigen Sachverständigen gemessen. Sie muss so gering sein, dass sie auf dem vorgesehenen Entsorgungsweg maximal zu einer effektiven Dosis von Personen der Bevölkerung im Bereich von 10 Mikrosievert im Kalenderjahr führen kann – das sogenannte 10-Mikrosievert-Konzept.

In diesem Zusammenhang ist noch einmal ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es sich bei dieser Zusatzbelastung nicht um eine per se mit der Ablagerung eintretende Belastung handelt, sondern um die äußerste, bei ungeplanten Verläufen theoretisch mögliche Belastung. Insbesondere erfolgt durch eine Deponierung keine Belastung der Bevölkerung mit Direktstrahlung, an den Deponiegrenzen tritt durch freigegebene Abfälle keine messbare Strahlungserhöhung auf.

Ein Papier, das den Prozess der Freimessung des Materials bis zur Deponierung im Hinblick auf das 10 Mikrosievert-Konzept detailliert aufbereitet, wurde im Juni 2018 von der Entsorgungskommission vorgelegt. Die Entsorgungskommission ist ein Expertengremium, das die Bundesregierung in Entsorgungsfragen der kerntechnischen Anlagen berät.

Medien-Information vom 25. Juli 2018 zum Herunterladen  (PDF, 182KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Joschka Knuth | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.melund.schleswig-holstein.de

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