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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Land richtet Bürgerenergiefonds ein

Staatssekretär Goldschmidt: „Damit wollen wir die Förderlücke zwischen Projektidee und Umsetzung überbrücken“

Letzte Aktualisierung: 06.07.2018

KIEL. Das Land will die Bürgerenergie stärker fördern: Staatssekretär Tobias Goldschmidt hat heute (6. Juli) im Rahmen des 12. Fachforum der Energie- und Klimaschutzinitiative (EKI) den vom Energiewendeministerium ins Leben gerufenen Bürgerenergiefonds vorgestellt. „Bürgerenergie ist seit langem ein Erfolgsmodell in Schleswig-Holstein. Vor Ort weiß man in der Regel am besten, was gebraucht und gewollt ist und wie der Klimaschutz gemeinsam vorangebracht werden kann. Durch den neu eingerichteten Bürgerenergiefonds unterstützen wir engagierte Bürgerinnen und Bürger, die mit viel Herzblut an der Umsetzung der Energiewende arbeiten. Sie bekommen künftig Landesmittel für die ersten Schritte an die Hand. Für die ohnehin häufig holprige Anfangsphase von Bürgerenergieprojekten senken wir das finanzielle Risiko“, sagte Umweltstaatssekretär Tobias Goldschmidt.

Grafik zur Erläuterung des Bürgerenergiefonds.
Für eine Förderung über den Bürgerenergiefonds müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

Bis zu 200.000 Euro Förderung in der Startphase

Über den Bürgerenergiefonds werden Projekte in der Startphase unterstützt, hierfür müssen sich mindestens sieben natürliche Personen zusammenschließen. Gefördert werden Projektideen aus den Bereichen erneuerbare Wärme, erneuerbarer Strom, neue Mobilität und Energieeffizienz sowie der Digitalisierung der Energiewende. Je Projekt können bis zu 200.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Beteiligung von Kommunen oder kommunalen Körperschaften sowie von juristischen Personen des Privatrechts am Zusammenschluss ist möglich, solange die Stimmenmehrheit bei den beteiligten natürlichen Personen verbleibt beziehungsweise diese ein Vetorecht haben.

„Der Fonds unterstützt die Startphase in der noch Finanzierungspartner für das Gesamtvorhaben gewonnen werden müssen. In dieser Phase sind Beratungen, Gutachten und weitere Vorplanungen erforderlich. Sobald die Planungen voranschreiten und eine Finanzierung erfolgt, ist der über den Bürgerenergiefonds bereitgestellte Betrag mitzufinanzieren und an den Fonds zurückzuzahlen. Mit dem Bürgerenergiefonds schließt das Land die Förderlücke zwischen der ersten Projektidee und der Umsetzung des Projektes. Ich hoffe, dass nun überall im Land viele gute Klimaschutzideen entstehen und von unserem Förderangebot reger Gebrauch gemacht wird“, so Goldschmidt.

Antragstellung über Investitionsbank

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) verwaltet den Fonds im Auftrag des Energiewendeministeriums. Bei der Beantragung muss der Energieagentur der IB.SH eine detaillierte und nachvollziehbare Projektbeschreibung des Gesamtprojektes vorgelegt werden, in der unter anderem Ziel, Zeitplan, Aufwendungen, Eigenleistungen, Maßnahmen, ein vorläufiger Finanzierungsplan und der Ort des Bürgerenergieprojektes dargestellt werden. Förderfähig sind unter anderem Vorplanungskosten wie beispielsweise für Machbarkeitsstudien und Ausgaben für grundlegende Rechts- und Steuerberatungsleistungen sowie für die Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Bürgerenergieprojekt.

Medien-Information vom 6. Juli 2018 zum Herunterladen  (PDF, 175KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Joschka Knuth | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7173 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.melund.schleswig-holstein.de

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