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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Umweltministerium gibt Hinweise um die Gefahr der Einschleppung von Tierseuchen zu minimieren

Keine tierischen Lebensmittel von Reisen mitbringen!

Letzte Aktualisierung: 29.06.2018

Verschiedene Wurstsorten und eine Hand die versucht eine Scheibe aufzuspicken.
Für die Einreise aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland gelten grundsätzlich strenge Vorschriften, was das Mitführen von Lebensmitteln tierischer Herkunft im Reisegepäck anbetrifft. Aus solchen Ländern dürfen keine Lebensmittel tierischer Herkunft wie bei-spielsweise Milch, Käse, Joghurt, Butter, Fleisch und Wurst als Reiseproviant oder Ur-laubsmitbringsel eingeführt werden.

KIEL. Zum Schutz vor der Einschleppung von Tierseuchen weist das schleswig-holsteinische Umweltministerium zu Beginn der Reisezeit auf einen sorgsamen Umgang mit tierischen Lebensmitteln hin. Lebensmittel tierischer Herkunft können Träger von hochansteckenden Tierseuchenerregern wie der Maul- und Klauenseuche (MKS) oder der Afrikanischen Schweinepest (ASP) sein. Werden solche Lebensmittel aus betroffenen Ländern mitgebracht, achtlos in der Natur oder an Autobahnraststätten weggeworfen oder an Haustiere verfüttert, können die Tierseuchen auch hier auftreten. "Aus betroffenen Regionen sollten deshalb keine tierischen Lebensmittel mitgebracht werden. Für fast alle Nicht- EU -Staaten ist das ohnehin Vorschrift", sagte Umweltstaatssekretärin Anke Erdmann heute (29. Juni) in Kiel.

Deutschland ist bislang MKS- und ASP-frei

Derzeit treten die Maul- und Klauenseuche und die Afrikanische Schweinepest in zahlreichen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) auf - Deutschland ist aktuell nicht betroffen. Innerhalb der EU ist die Afrikanische Schweinepest inzwischen in Estland, Lettland, Litauen, Tschechien, Ungarn, Rumänien, Polen sowie auf Sardinien in Italien nachgewiesen worden. Zuletzt wurden besonders viele Fälle bei Hausschweinen in Rumänien und Polen festgestellt.

Strenge Vorschriften bei der Einreise

Für die Einreise aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland gelten grundsätzlich strenge Vorschriften, was das Mitführen von Lebensmitteln tierischer Herkunft im Reisegepäck anbetrifft. Aus solchen Ländern dürfen keine Lebensmittel tierischer Herkunft wie beispielsweise Milch, Käse, Joghurt, Butter, Fleisch und Wurst als Reiseproviant oder Urlaubsmitbringsel eingeführt werden.

Zudem sollten aus osteuropäischen, von ASP betroffenen Ländern derzeit weder Wildschweinfleisch noch Schweinefleisch, Schweinefleischprodukte (Schinken, Salami) oder Jagdtrophäen von Wildschweinen mitgebracht werden, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie aus betroffenen Regionen stammen. "Ich appelliere an alle Reisenden und Berufsfernfahrer, sich verantwortlich zu verhalten. Tierische Lebensmittel sind keine Souvenirs. Reiseproviant muss in geschlossenen Müllbehältern entsorgt werden", sagte Erdmann 

Hintergrund zu den Vorschriften für das Mitbringen von Lebensmitteln aus Nicht-EU-Ländern:

Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern müssen tierische Lebensmittel zur amtlichen Kontrolle an einer veterinärrechtlichen Grenzkontrollstelle vorgestellt werden und dabei von den erforderlichen Dokumenten begleitet sein. In der Regel erfüllen Urlaubsmitbringsel oder Reiseproviant diese strengen Anforderungen nicht.

Für Schleswig-Holstein ist als Besonderheit zu beachten, dass es keine veterinärrechtlichen Grenzkontrollstellen gibt und im Reisegepäck mitgeführte tierische Lebensmittel aus Nicht-EU Ländern grundsätzlich bei der Einreise am EU-Eingangsort zu beseitigen sind. Zum Beispiel darf kein Käse aus der Türkei im Reisegepäck mitgebracht werden. Auch bei der Rückkehr von Kreuz- oder Fährfahrten aus Nicht-EU Ländern ist diese Regelung zu beachten. 

Für die Einreise aus Andorra, den Färöer-Inseln, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Mario und der Schweiz gelten diese Bestimmungen nicht. Für Fisch, Säuglingsnahrung und Spezialtierfutter gibt es weitere Ausnahmen.

Weitere Informationen finden Sie bei den zuständigen veterinärrechtlichen Grenzkontrollstellen in Deutschland, bei den für den Wohnsitz zuständigen Veterinärbehörden und bei der für Sie örtlich zuständigen Zolldienststelle bei Fragen zu konkret beabsichtigten oder laufenden Abfertigungsverfahren.

Medien-Information vom 29. Juni 2018 zum Herunterladen  (PDF, 163KB, Datei ist nicht barrierefrei) 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7173 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.melund.schleswig-holstein.de

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