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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Erörterungstermin zur Stilllegung und Abbau des Forschungsreaktors in Geesthacht – Minister Habeck: "Die Beteiligung der Öffentlichkeit spielt eine entscheidende Rolle beim Rückbau von kerntechnischen Anlagen."

Letzte Aktualisierung: 14.03.2017

KIEL/GEESTHACHT. Der nächste Schritt zum Rückbau des Forschungsreaktors des Helmholtz-Zentrums Geesthacht (HZG) ist erreicht: Am 21. März beginnt der Erörterungstermin für das eingeleitete Genehmigungsverfahren. Er erstreckt sich auf die Stilllegung des Forschungsreaktors FRG-1, den Abbau der Forschungsreaktoranlage, des Heißen Labors und die Zerlegung des Reaktordruckbehälters des Nuklearschiffs Otto Hahn sowie den Umgang mit radioaktiven Stoffen in einer Transportbereitstellungshalle. Dabei werden Bedenken und Sorgen, die im schriftlichen Anhörungsverfahren geltend gemacht wurden, mit den Betroffenen diskutiert.

"Der Erörterungstermin ist der Höhepunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung im förmlichen Verfahren und ein wichtiger Schritt für den Rückbau", sagte Energiewendeminister Robert Habeck heute (14.03.2017). "Eine kerntechnische Anlage birgt auch nach ihrer Abschaltung und beim Abbau ein gewisses Risikopotential. Dazu gibt es Fragen, die erläutert werden sollen. Die Öffentlichkeit spielt dabei eine große Rolle."

Nähere Informationen zum Erörterungstermin enthält ein Leitfaden, der insbesondere jenen, die Einwendungen erhoben haben, zur Vorbereitung dienen soll. Er ist zu finden unter:

Leitfaden zum Erörterungstermin - Stilllegung des Forschungsreaktors FRG-1 und Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors sowie Zerlegung des Reaktordruckbehälters des Nuklearschiffes Otto Hahn; Umgang mit radioaktiven Stoffen in einer Transportbereitstellungshalle  (PDF, 562KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Hintergrund

Die Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH (HZG) hat den Antrag auf Stilllegung des Forschungsreaktors FRG-1 und Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors sowie die Zerlegung des Reaktordruckbehälters des Nuklearschiffes Otto Hahn gestellt. Im weiteren Verlauf legte die Betreiberin weitere Unterlagen zu dem Genehmigungsantrag vor, nämlich einen Sicherheitsbericht, eine Untersuchung über die Umweltverträglichkeit und eine Kurzbeschreibung des Vorhabens. Die Betreiberin hat außerdem die Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen in einer Transportbereitstellungshalle beantragt. Diese Genehmigung wird benötigt, um in der Halle die radioaktiven Abfälle, die bei dem Abbau der Forschungsreaktoranlage anfallen, so lange zu lagern, bis sie an ein Endlager abgeliefert werden können.

Die Forschungsreaktoren hatten die Aufgabe, Neutronen für wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung zu stellen. Die Neutronen wurden z.B. in Experimentiereinrichtungen zur Untersuchung des Verhaltens oder Aufbaus von Stoffen und Materialien verwendet. Der Reaktor FRG 2 wurde bereits 1991und der FRG 1 im Jahre 2010 abgeschaltet. Die derzeitige Planung der Betreiberin sieht vor, dass die Forschungsreaktoranlage bis 2024 abgebaut werden soll.

Die schleswig-holsteinische atomrechtliche Genehmigungsbehörde, das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR), nahm die Antragsprüfung auf und schaltete Sachverständige ein. Nachdem das MELUR den Eindruck hatte, dass die Unterlagen das Vorhaben im Hinblick auf die Atomrechtliche Verfahrensverordnung ausreichend beschrieben, beteiligte die Behörde die Öffentlichkeit. 10 Personen reichten schriftliche Einwendungen gegen das Vorhaben ein. Diese Personen können auf dem Erörterungstermin ihre Einwendungen mündlich näher erläutern. Das MELUR gibt der Betreiberin Gelegenheit zur Erwiderung und befragt ggf. auch Sachverständige zu den einzelnen Kritikpunkten. So soll bei der Genehmigungsbehörde ein Verständnis für die Einwendungen geschaffen werden, das ihr im Folgenden eine sachgerechte Prüfung ermöglicht. Über die Genehmigungsanträge wird voraussichtlich bis Mitte 2018 entschieden werden.

Hinweis an die Medien:

Beim Erörterungstermin handelt es sich gemäß der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung nicht um einen öffentlichen Termin. Die Personalien aller Teilnehmenden werden deshalb vor Beginn der Erörterung erfasst. Teilnahmeberechtigt sind zunächst – neben Angehörigen des Energiewendeministeriums und weiterer für Teilbereiche zuständiger Behörden, der hinzugezogenen Sachverständigenorganisationen und der Betreibergesellschaft als Antragstellerin – nur diejenigen Personen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Der Verhandlungsleiter kann aber im Einzelfall weiteren Personen die Teilnahme gestatten, soweit dies den ordnungsgemäßen Ablauf nicht stört. Das kommt etwa bei Vertretern der Medien in Betracht. Soweit Medienvertreter sich im Vorfeld bei der Pressestelle des MELUR anmelden, erleichtert das diesen einen vereinfachten Zugang.


Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de
Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.melur.schleswig-holstein.de

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