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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

"Mehr Tierwohl und mehr Umweltschutz in der Landwirtschaft müssen honoriert werden. Das Umdenken hat schon begonnen" – Rede von Landwirtschaftsminister Robert Habeck zur Bundesratsinitiative zur Umschichtung von Fördermitteln

Letzte Aktualisierung: 10.02.2017

BERLIN: Mit einer Bundesratsinitiative setzt sich Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Robert Habeck für eine stärkere Förderung von Tierwohl und Umweltschutz in der Landwirtschaft ein. Anbei erhalten Sie die Rede zur heutigen (10. Februar 2017) Bundesratssitzung.

"Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir erreichen, dass die deutsche Landwirtschaft schon kurzfristig besser für ihre gesellschaftlichen Leistungen honoriert wird.

Dazu wird mittel- bis langfristig sicherlich gehören, dass die Gemeinsame Agrarpolitik auf den Prüfstand kommt. Aus meiner Sicht stünde es der EU nämlich gut an, langsam aber sicher vom Prinzip der Gießkannenförderung Abschied zu nehmen. Förderung mit öffentlichem Geld sollte auch öffentlichen Interessen dienen.

Die europäische Rechtslage gibt uns aber schon jetzt Freiheiten, die Europäische Agrarpolitik hier bei uns in Deutschland auch kurzfristig besser zu machen. Wir müssen nur den Mut haben, unseren in der EU vereinbarten Spielraum zu nutzen und mit einer sinnvollen Umschichtung der bisherigen Direktzahlungen zu beginnen.

Genau das bezweckt der vorliegende Gesetzentwurf. Das EU-Recht lässt eine Umschichtung von Direktzahlungsmitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik (1. Säule GAP) zugunsten der Förderung der Politik des ländlichen Raumes (2. Säule GAP) in Höhe von maximal 15 Prozent zu. Bisher nutzen wir in Deutschland gemäß § 5 des geltenden Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes nur 4,5 Prozent, und diesen Anteil sollten wir schnellstmöglich erhöhen! Wir steuern auf die Halbzeit der Förderperiode zu. Noch sind Kurskorrekturen möglich und ich finde, wir sollten die Gelegenheit nicht ungenutzt lassen. Und, wir sollten jetzt entscheiden, denn wir müssen nach EU-Recht spätestens bis zum 1. August 2017 einen solchen Antrag bei der Kommission eingereicht haben.

Grundsätzlich besteht immer mehr Konsens darüber, dass die bisherigen Direktzahlungen in Form von allgemeinen Flächenprämien unspezifische, nicht zielgerichtete Einkommenssubventionen sind, denen keine adäquaten gesellschaftlichen Leistungen gegenüberstehen. Daran hat auch das Greening nichts Wesentliches geändert, das in seinen Biodiversität- und Umweltwirkungen bereits jetzt von vielen als gescheitert angesehen wird. Und weiter ist zu konstatieren, dass von diesen Direktzahlungen nur ein Teil den Landwirtinnen und Landwirten zu Gute kommt. Der andere, nicht unerhebliche Teil, geht an außerlandwirtschaftliche Bodenbesitzer.

Die von uns geforderte Umschichtung von Mitteln in die sog. "2. Säule" der Gemeinsamen Agrarpolitik würde den Ländern die Chance eröffnen, besser und gezielter bestimmte gesellschaftliche Leistungen der Landwirte zu honorieren und damit die ländlichen Räume zu stärken. Wir in Schleswig-Holstein haben mit der 2. Säule gute Erfahrungen gemacht, und ich weiß aus vielen Gesprächen, dass dies auch für viele andere Länder gilt. Teil dieser Erfahrung ist, dass die Nachfrage nach bestimmten Programmen so erfreulich lebhaft ist, dass deren Finanzierung ohne die Bereitstellung zusätzlicher Mittel in der 2. Säule nicht gesichert ist. Ich will das am Beispiel Schleswig-Holstein konkret erläutern:

Eine unerwartet hohe Nachfrage haben wir insbesondere für den Ökolandbau, dessen Finanzansatz aufgrund der unerwartet hohen Umstellungsbereitschaft bereits ausgeschöpft ist. Dies bedeutet, dass die Anschlussfinanzierung der im Jahr 2018 auslaufenden Bewilligungen mit der aktuellen LPLR-Finanzplanung nicht mehr gedeckt ist. Zudem ist die Bewilligung der im Jahr 2017 zu erwartenden Neuanträge gefährdet. Darüber hinaus mussten wir im Vertragsnaturschutz für 2017 aus Mittelknappheit bereits eine Deckelung einführen, wodurch Vertragsanfragen zum Teil abgelehnt werden müssen. Auch bei den übrigen „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen“ (AUKM) werden mit dem Jahr 2017 bereits alle verfügbaren Mittel gebunden sein, so dass ab 2018 keine neuen Anträge mehr berücksichtigt werden können.

Zusammengefasst: Die Landwirte rennen uns die Bude ein und die bislang vorgesehenen Mittel sind ausgeschöpft. Denn offenbar bahnt sich in der Landwirtschaft ein Umdenken an: Immer mehr Bäuerinnen und Bauern suchen Einkommensalternativen und zwar durch ein Wirtschaften mit der Natur. Eine zusätzliche Umschichtung von Mitteln aus der 1. Säule in die 2. Säule ist daher aus meiner Sicht unabdingbar.

Natürlich will ich auch klar sagen, dass die Umschichtung für alle Landwirtinnen und Landwirte eine geringfügige Kürzung der Direktzahlungen ("Flächenprämien") bedeuten wird. Allerdings ist es andererseits so, dass die Umschichtungsmittel vollständig wieder in die Landwirtschaft zurückfließen, wobei dann zielgerichteter gerade diejenigen Betriebe zusätzliche Finanzmittel erhalten, die an den entsprechenden Förderprogrammen teilnehmen. Damit entspricht die Umschichtung der generellen Zielrichtung, gesellschaftlich gewünschte Leistungen der Landwirtschaft zu honorieren. Die konsequente Koppelung der EU-Agrarzahlungen an solche Gemeinwohlleistungen ist eine der zentralen Forderungen Schleswig-Holsteins auch für die Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020.

Wir müssen zu einem System kommen, in dem die Landwirtschaft öffentliches Geld für öffentliche Leistungen erhält. Wichtig ist, dass das Geld direkt den Landwirten zu Gute kommt. Sie erhalten die Mittel und können damit den Schutz von Arten, Natur, Gewässer und Klima in die Produktion integrieren. Nur eine Landwirtschaft, die stärker dem Tierwohl und der Umwelt Rechnung trägt, ist zukunftsfähig. Zudem gehe ich davon aus, dass gerade kleinere und mittlere Betriebe von den zusätzlichen Finanzmitteln profitieren.

Die Umschichtung ist hier ein erster wichtiger Schritt hin zu einer anderen Förderpolitik!

Ich bitte daher schon heute um Ihre Unterstützung für diese Initiative und freue mich auf eine konstruktive Beratung in den Ausschüssen!"


Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de
Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.melur.schleswig-holstein.de

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