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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Kabinett stimmt neuem Landesnaturschutzgesetz zu – Umweltminister Habeck: "Mit dem Naturschutzgesetz erhalten wir, was uns als Heimat kostbar ist."

Letzte Aktualisierung: 01.09.2015

KIEL. Mit einer Novelle des Landesnaturschutzgesetzes will die Landesregierung Schleswig-Holsteins die biologische Vielfalt fördern und die Natur als Reichtum des Landes schützen. Einen entsprechenden Entwurf beschloss das Kabinett heute (1. September 2015) nach zweiter Befassung. Nun wird das Landesnaturschutzgesetz dem Landtag zugeleitet.

"Schleswig-Holstein wird immer stärker beansprucht: Intensive Landwirtschaft, Straßen- und Schienenbau, Gewerbegebiete, Stromnetze und Windanlagen verändern das Land, die Artenvielfalt geht zurück. Hier brauchen wir ein Gegengewicht – auch, damit wir Menschen eine vielfältige, lebendige Natur erleben können. Mit dem Naturschutzgesetz erhalten wir, was uns als Heimat kostbar ist", sagte Umweltminister Robert Habeck heute (1. September 2015). "Zentrales Reformziel ist, das Wenige, was wir an wertvoller Natur noch haben, vor Zerstörung zu bewahren und die naturnahen Lebensräume besser zu vernetzen. Das Gesetz ist von Anfang an mit Zielgenauigkeit und Augenmaß geschrieben worden und hält ein fein tariertes Gleichgewicht zwischen Nutzen und Schützen des Landes."

Biotope werden gestärkt, Betretungsrecht wird bundesweitem Standard angepasst

Die Kernpunkte des Gesetzentwurfes sind weiterhin ein Vorkaufsrecht des Landes für ökologisch besonders wertvolle Naturflächen, eine Erhöhung der miteinander zu verbindenden Vorrangflächen für Natur auf 15 Prozent und ein erweiterter Schutz der Biotope. "Insgesamt wird der Naturschutz dadurch systematischer und Lebensräume werden besser vernetzt. So steigt die Qualität des Schutzes und die Eingriffe in die landwirtschaftliche Nutzung werden gebündelt", sagte Habeck. Zudem soll das Verbot, ungenutzte Flächen, etwa abgeerntete Felder, zu betreten, aufgehoben werden – eine Anpassung an den bundesweiten Standard. "Ich hoffe, die Sorgen der Landwirte, dass bestellte Felder leiden könnten, haben wir mit nochmaligen Klarstellungen ausgeräumt", sagte Habeck. Der Gesetzentwurf sieht auch Änderungen im Landeswaldgesetz sowie im Landesjagdgesetz und in mehreren Verordnungen vor.

Neu: Anlocken und Füttern von Wölfen verboten, keine Windräder im Wald

Neu aufgenommen wurden nach der Anhörung zwei Punkte: So soll das Anlocken und Füttern von Wölfen verboten werden. In den letzten Monaten wurde deutlich, dass Wölfe, wenn sie angelockt und gefüttert werden, ihre natürliche Scheu vor Menschen verlieren können. Hierdurch werden potenziell gefährliche Begegnungen von Menschen mit Wölfen provoziert.

Mit einer Änderung des Landeswaldgesetzes soll zudem die Errichtung von Windenergieanlagen in Wäldern untersagt werden. Dies ist Konsequenz des Urteils des Oberverwaltungsgerichts zu Windeignungsgebieten, nach dem es nicht mehr gewährleistet war, dass Wälder von Windenergieanlagen freibleiben. "Wälder sind in Schleswig-Holstein knapp und haben daher eine hohe Bedeutung. Mit dieser Regelung schützen wir sie", sagte Habeck. Die gesetzliche Ausweisung von neuen Naturwaldflächen wertet die Wälder als ökologische Reservoire aus.

Die wesentlichen Punkte im Überblick

Arten- und strukturreiche Dauergrünlandflächen besser geschützt Seltene, lange nicht umgebrochene Grünlandflächen, die sehr artenreich und Lebensraum zahlreicher heimischer Tierarten sind, sollen als Biotope geschützt werden. Sie dürfen künftig nicht mehr umgepflügt oder gespritzt werden. Grund für die Regelung ist der dramatische Rückgang dieser Flächen. Es gibt nur noch 4.800 Hektar (1,41% des Dauergrünlands) dieses arten- und strukturreichen Dauergrünlands in privater Hand.

Vorkaufsrecht
Für Flächen, die für die Natur besonders wertvoll sind, etwa Gewässerränder oder Gebiete in Naturschutzkulissen, soll wieder ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeführt werden. Sollten solche Flächen verkauft werden, kann das Land in den bereits ausgehandelten Kaufvertrag einsteigen und die Fläche zum nämlichen Preis zugunsten des Naturschutzes erwerben. Der Verkäufer wird nicht schlechter gestellt. Damit können Lebensräume arrondiert werden. Das Vorkaufsrecht soll auch zugunsten von rechtsfähigen Vereinen und Stiftungen des bürgerlichen Rechts ausgeübt werden dürfen, wenn sich dies für eine optimale Betreuung der Fläche anbietet.

Ausweitung des Biotopverbundes auf 15 Prozent der Fläche Mit der Ausweitung des Biotopverbundes werden Schutzgebiete und ökologische wertvolle Flächen besser miteinander vernetzt. Damit steigt die Effizienz des Naturschutzes deutlich. Viele derzeit bestehende Biotopverbundflächen können extensiv landwirtschaftlich genutzt werden; das wird auch bei weiteren Flächen der Fall sein.

Lockerung beim Betretungsrecht: Spaziergang auf Stoppelfeldern Derzeit dürfen in Schleswig-Holstein abweichend vom Bundesrecht nur Wege und Wegränder betreten werden. Nun soll der Zugang der Allgemeinheit zur Natur zum Zweck der Erholung erleichtert werden. Es soll künftig wie in allen anderen Bundesländern außer Mecklenburg-Vorpommern erlaubt werden, abgeerntete Felder bzw. Grünlandflächen außerhalb ihrer Aufwuchszeit zu betreten. Koppeln mit Tieren oder bestellte Felder bleiben tabu, Hunde müssen angeleint werden.

Mehr Naturwald zum Schutz der Biodiversität Mehr als 3000 Hektar Wald in öffentlichem Eigentum sollen im Landeswaldgesetz zu Naturwald erklärt werden, in dem die Bäume nicht mehr gefällt werden. Die Naturwälder werden entsprechend auch alte Bäume enthalten, die wesentlich mehr Tieren und anderen Pflanzen Nahrung und Lebensraum bieten. Insgesamt gibt es derzeit 7200 Hektar Naturwaldfläche in Schleswig-Holstein. Damit ist Schleswig-Holstein bundesweit Vorreiter und erfüllt ein wichtiges Ziel der Bundesregierung, wonach mindestens 10 Prozent der öffentlichen Wälder Naturwald sein sollen.

Auch Vereine dürfen ihre Grundstücke von der Jagd befreien lassen Künftig sollen in Schleswig-Holstein neben Einzelpersonen auch rechtsfähige Vereine und Stiftungen das Recht erhalten, ihnen gehörende Grundstücke aus ethischen Gründen zum befriedeten Bezirk erklären zu lassen. Sie können die Jagd auf ihren Grundstücken aus ethischen Gründen ausschließen. Im Bundesrecht wird dies bislang nur Einzelpersonen zugestanden.

Verantwortlich für diesen Pressetext:

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