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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Schleswig-Holstein will Verbot von Pelztierhaltung – Bundesrat berät über Antrag zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Letzte Aktualisierung: 12.06.2015

KIEL/BERLIN. Der Bundesrat hat heute auf Antrag Schleswig-Holsteins über ein Verbot der Haltung von Pelztieren beraten. Nach dem Willen der Landesregierung soll das Bundes-Tierschutzgesetz entsprechend geändert werden. "Tierschutz ist als Staatsziel sowohl im Grundgesetz als auch in der Landesverfassung von Schleswig-Holstein festgeschrieben. Außerdem gibt es eine Reihe von europäischen Staaten, die Pelztierhaltung inzwischen ganz oder teilweise verboten haben. Dazu gehören Österreich, Kroatien und England. Auch in den Niederlanden sollen bis 2024 alle Nerzfarmen geschlossen werden; ein entsprechendes Verbot für Chinchillas und Füchse gibt es dort schon seit 2008. Es wird daher Zeit, auch bei uns in Deutschland dem Elend insgesamt ein Ende zu setzen und die Haltung von Pelztieren zum alleinigen Zwecke der Tötung zur wirtschaftlichen Verwertung der Pelze vollständig zu verbieten", sagte der für Tierschutz zuständige Umweltminister Robert Habeck heute (12. Juni 2015) im Bundesrat.

Ein Verbot sei verfassungsrechtlich dringend geboten. "Ob eine art- und verhaltensgerechte Haltung von Pelztieren überhaupt möglich ist, erscheint bereits fraglich. Feststeht aber in jedem Fall, dass ein Pelzmantel kein elementares Grundbedürfnis ist – damit besteht auch kein „vernünftiger Grund“ zum Halten und Töten von Tieren zur Pelzgewinnung", sagte Habeck. Auch die Menschen seien zunehmend nicht mehr bereit, unzureichende Formen der Tierhaltung zu akzeptieren, bei denen die Tiere sich auf Rohstofflieferanten für möglichst billige oder - wie bei Pelztieren - exklusive Produkte reduzieren.

"Im Vordergrund der Tierschutzpolitik muss daher die ethische Verpflichtung stehen, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Tiere vor vermeidbaren Schmerzen und Leiden schützen, aber auch ethisch nicht vertretbare Tötung von Tieren zu verhindern", betonte Habeck. Der Antrag soll nun in den Ausschüssen des Bundesrates beraten werden.


Verantwortlich für diesen Pressetext:

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