KIEL. Schleswig-Holsteins Umwelt- und Landwirtschaftsminister Robert Habeck hat die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände begrüßt. "Tierschutz hat Verfassungsrang; das Verbandsklagerecht ist die logische Folge
", sagte Habeck heute (12. Dezember 2014) in Kiel.
"Die Verbände tragen wesentlich dazu bei, dass der Schutz der Tiere als gesellschaftliches Gut gelebt wird. Da, wo es Missstände gibt, zeigen sie es auf. Mit dem Klagerecht können sie künftig auch vor Gericht die Rechte der Tiere – unserer Mitgeschöpfe - einklagen. Ich bin sicher, dass die Verbände davon angemessen Gebrauch machen werden. Wir haben im Naturschutz mit dem Verbandsklagerecht gute Erfahrungen gemacht. Die Verbände gehen sehr sorgsam damit um und ihre große Erfolgsquote vor Gericht belegt, dass es ein wichtiges Rechtsinstrument ist.
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