Aufgabe der Länder und des Bundes ist es, für die Einhaltung eines fairen Wettbewerbs zu sorgen.
Durch das Wettbewerbsregister des Bundes werden öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern Informationen darüber zur Verfügung gestellt, ob ein Unternehmen wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte von dem Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann.
Daneben trägt die Preis- und Kostenprüfung dafür Sorge, dass bei öffentlichen Aufträgen keine überteuerten Preise verlangt werden.
Wettbewerbskontrolle BasisGrid
Wettbewerbsregister des Bundes
Das Wettbewerbsregister des Bundes ersetzt das mittlerweile aufgehobene schleswig-holsteinische Register zum Schutz fairen Wettbewerbs.
Preis- und Kostenprüfung
Für die Preise öffentlicher Aufträge im Sinne der Preisverordnung gelten besondere Vorschriften. Sie sollen eine Belastung der öffentlichen Haushalte durch überteuerte Beschaffungen vermeiden und gleichzeitig einen auskömmlichen Preis für den Auftragnehmer ermöglichen.