Zuständig für dieses Thema:
Für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens nach dem Schwerbehindertenrecht, Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), ist in Schleswig-Holstein das Landesamt für soziale Dienste (LAsD) in Neumünster mit seinen Dienstsitzen in Heide, Lübeck und Schleswig zuständig.
Nähere Informationen zum Thema Schwerbehinderung und zum Landesamt für soziale Dienste finden Sie in hier:
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