Kitareform 2020
Aktuelle Informationen
neu Lesefassung Kitagesetz (Stand 1. Januar 2021)
info Fact Sheet Kitareform (Stand: Dezember 2020)
link FAQs zur Kitareform
Das Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen (Kita-Reform-Gesetz) ist am 12. Dezember 2019 vom Landtag beschlossen worden. Das ursprünglich für den 1. August 2020 geplante Inkrafttreten musste als Konsequenz aus den getroffenen behördlichen Anordnungen zur Eindämmung des Coronavirus um fünf Monate verschoben werden.
Gleichwohl wurden wesentliche Reformpunkte dennoch bereits zum ursprünglich geplanten Beginn des Kitajahres 2020/2021 zum 1. August umgesetzt. Das Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) ist nunmehr am 1. Januar 2021 vollumfänglich in Kraft getreten.
Vorausgegangen ist der Kitareform ein bundesweit einmaliger zweijähriger gemeinsamer Beteiligungsprozess von Land, Eltern, Trägern und Kommunen zur Erarbeitung dieser grundlegenden Reform. Die Kitareform beinhaltet einen Gleichklang von finanzieller Entlastung der Familien und Kommunen und schafft gleichzeitig mehr Qualität in den Einrichtungen. Sie ist ein Einstieg in eine transparente und faire Lastenverteilung.
shz-Pressegespräch zum Kita-Reform-Gesetz
Im Gespräch mit dem Geschäftsführer des Gemeindetags diskutiert Staatssekretär Matthias Badenhop die Bedeutung der Kommunen als verlässlicher Partner an der Seite der Eltern, der Träger und des Landes. "Es geht in dieser Reform darum, dass die Eltern und die Kinder ein Kita-System vorfinden, in dem die Kinder gut betreut werden. Das Land hat mit der Reform einen finanziellen Kraftakt unternommen, um Elternbeiträge zu deckeln und einen verlässlichen Rahmen zu schaffen. Gerade in dieser Zeit zeigt sich, der Bereich der Kinderbetreuung ist für das Gesellschaftliche von ganz großer Bedeutuung. Die Arbeit, die in den Einrichtungen von den Mitarbeitenden geleistet wird und die frühkindliche Bildung möglich machen, ist aller Ehren wert. Was sie brauchen, ist viel Unterstützung - aber kein Nackenschlag durch eine Qualitätsabsenkung durch eine angebliche schlechtere Finanzaussattung der Kommunen."
Erklärfilme zur Kitareform
Zusätzliche finanzielle Mittel
Mit der Reform wird die Förderung in dieser Legislatur deutlich erhöht: 1 Milliarde Euro zusätzlich gehen in die Kitabetreuung und Kindertagespflege, die Förderung des Landes pro Kind wird zwischen 2017 und 2022 mehr als verdoppelt.
Fördersummen für Kindertagesstätten und Kindertagespflege bis 2022.
© Sozialministerium