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Thema : Neuaufstellung der Regionalpläne

Neuaufstellung der Regionalpläne

Das Land Schleswig-Holstein stellt neue Regionalpläne für die drei Planungsräume auf. Sie konkretisieren die Vorgaben des Landesentwicklungsplans und berücksichtigen regionale Besonderheiten.

Letzte Aktualisierung: 10.11.2023

Umriss und Fläche von Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein stellt neue Regionalpläne für die drei Planungsräume auf.

Die Landesregierung hat am 30. Mai 2023 den Entwürfen für die drei neuen Regionalpläne im Land zugestimmt. Sie sollen künftig die noch geltenden Regionalpläne für die ehemals fünf Planungsräume in Schleswig-Holstein ersetzen. Vom 10. Juli bis 9. November 2023 fand ein erstes Beteiligungsverfahren zu den Regionalplanentwürfen statt. Jetzt werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und die Planentwürfe überarbeitet.

Auf der Online-Plattform BOB.SH können die Entwürfe für die drei neuen Regionalpläne sowie alle dazugehörenden Unterlagen eingesehen und heruntergeladen werden. Stellungnahmen zu den ersten Planentwürfen können nicht mehr abgegeben werden.

Inhalte der Regionalpläne

Die Regionalpläne geben mit den sogenannten Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vor, wie sich Siedlungsstruktur, Freiräume und Infrastruktur in den Planungsräumen entwickeln sollen. Darin sind zum Beispiel Siedlungsachsen und regionale Grünzüge sowie Kernbereiche für den Tourismus ausgewiesen oder überregionale Standorte für Gewerbegebiete an den Landesentwicklungsachsen festgelegt.

Die Themen Windenergie an Land, Photovoltaik, wohnbaulicher Entwicklungsrahmen sowie großflächiger Einzelhandel sind allerdings nicht Gegenstand der Neuaufstellungen, sondern sind in den Regionalplänen Wind bzw. im Landesentwicklungsplan geregelt.

Mehr Informationen zu den Inhalten der Planentwürfe

Entwürfe

Zu den Regionalplanentwürfen gehören jeweils der Text des Regionalplans (Teile A und B), die Karte des Regionalplans (Teil C) und der Umweltbericht mit Anhang (Teil D). Die Regionalpläne gelten für die folgenden Planungsräume:

  • Regionalplan I: kreisfreie Stadt Flensburg und Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg (Planungsraum I)
  • Regionalplan II: kreisfreie Städte Kiel und Neumünster und Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde (Planungsraum II)
  • Regionalplan III: kreisfreie Stadt Lübeck, Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn (Planungsraum III).

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