Auf einen Blick
- Warum wurde der Landesentwicklungsplan fortgeschrieben?
- Wer hat den Landesentwicklungsplan erstellt und für wen gilt er?
- Wie lief das Verfahren ab?
- Wo sind die fertigen Planunterlagen veröffentlicht?
- Was wurde durch die Fortschreibung 2021 geändert?
Der Landesentwicklungsplan ist Grundlage für die räumliche Entwicklung Schleswig-Holsteins.
© Innenministerium
Der Landesentwicklungsplan ist ein Fachplan der Raumordnung. Deren Aufgabe ist es, die unterschiedlichen Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten des Raums, das heißt der Land- und Meeresflächen, aufeinander abzustimmen. So sollen Konflikte minimiert werden, wie sie zum Beispiel zwischen dem Erhalt von Natur und Landschaft und Flächennutzungen für Wohnen, Gewerbe, den Abbau von Rohstoffen oder den Bau von Infrastruktur entstehen können.
Der Landesentwicklungsplan gilt für das gesamte Land. Mit seinen Festlegungen, den so genannten Zielen und Grundsätzen der Raumordnung, werden wichtige planerische Voraussetzungen geschaffen, damit sich Schleswig-Holstein nachhaltig entwickeln kann. Ökonomische, ökologische und soziale Belange stehen dabei gleichberechtigt nebeneinander.
Der Landeswicklungsplan bezieht sich auf einen Zeitraum von 15 Jahren und besteht aus einem Textteil, einer Karte im Maßstab 1:300.000 und einem Umweltbericht.
Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021
Warum wurde der Landesentwicklungsplan fortgeschrieben?
Seit dem Inkrafttreten des Landesentwicklungsplans 2010 hatten sich viele Rahmenbedingungen für die Entwicklung Schleswig-Holsteins verändert. Durch die Fortschreibung 2021 wurden neue Entwicklungstrends, Änderungen bei Fachplanungen und Gesetzesänderungen sowie neue Entwicklungsziele der Landesregierung im Plan berücksichtigt.
Der Landesentwicklungsplan wurde im Rahmen der Fortschreibung nicht vollständig neu erarbeitet. Viele Kapitel wurden vor allem aktualisiert. Struktur und Aufbau des Landesentwicklungsplans 2010 blieben weitgehend erhalten.
Wer hat den Landesentwicklungsplan erstellt und für wen gilt er?
Der Landesentwicklungsplan wurde vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein in seiner Funktion als Landesplanungsbehörde erstellt. Rechtliche Grundlagen waren das Raumordnungsgesetz des Bundes und das Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein.
Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein
Der Landesentwicklungsplan gilt insbesondere für die so genannten Träger öffentlicher Belange (TÖB). Zu ihnen gehören unter anderem Kommunen, Verbände und andere Behörden. Die Kommunen müssen zum Beispiel die Vorgaben des Landesentwicklungsplans im Rahmen ihrer Bauleitplanung berücksichtigen beziehungsweise beachten und ihre Bauleitpläne (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) bei Bedarf anpassen.
Auf Bürgerinnen und Bürger hat der Landesentwicklungsplan in der Regel keine unmittelbaren Auswirkungen, es sei denn, sie nehmen als Person des Privatrechts öffentliche Aufgaben wahr.
In zwei öffentlichen Beteiligungsverfahren konnten sowohl die Träger öffentlicher Belange als auch Bürgerinnen und Bürger zu den Planentwürfen Stellung nehmen.
Wie lief das Verfahren ab?
Im November 2018 hat die Landesregierung den ersten Entwurf für die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans vorgelegt. Von Dezember 2018 bis Mai 2019 fand dazu das erste Beteiligungsverfahren statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden anschließend von der Landesplanungsbehörde ausgewertet, abgewogen und der Entwurf überarbeitet.
Am 24. November 2020 hat die Landesregierung dem zweiten Entwurf zugestimmt. Hierzu gab es ebenfalls ein öffentliches Beteiligungsverfahren, das vom 8. Dezember 2020 bis zum 22. Februar 2021 lief und in dem zu den Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf Stellung genommen werden konnte. Die anschließende Auswertung führte nicht mehr zu wesentlichen Änderungen am Planentwurf. Es sind lediglich Aktualisierungen und redaktionelle Änderungen erfolgt, so dass kein weiteres Beteiligungsverfahren mehr erforderlich war.
Planunterlagen zweiter Entwurf
Am 28. September 2021 hat die Landesregierung dem finalen Entwurf der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans zugestimmt und diesen anschließend dem Schleswig-Holsteinischen Landtag zugeleitet. Am 27. Oktober hat der Landtag der Fortschreibung 2021 des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein zugestimmt.
Danach konnte die Landesregierung diese am 15. November 2021 endgültig beschließen. Sie wird als Rechtsverordnung (LEP-VO 2021) erlassen und anschließend im Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein veröffentlicht. Sie tritt am nächsten Tag (17. Dezember 2021) in Kraft.
Wo sind die fertigen Planunterlagen veröffentlicht?
Die Landesregierung stellt die fertigen Planunterlagen bereits ab dem 16. November 2021 auf ihrer Internetseite der Öffentlichkeit zur Verfügung. Die Fortschreibung 2021 tritt allerdings erst am Tag nach der Veröffentlichung der "Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan – Fortschreibung 2021 (LEP-VO 2021)" im Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein in Kraft. Sie gilt damit ab dem 17. Dezember 2021.
Im Gesetz- und Verordnungsblatt ist nur der kurze Verordnungstext veröffentlicht. Die umfangreichen Anlagen zur Verordnung, das heißt der Text des Landesentwicklungsplans, die Hauptkarte zum Plan sowie der Umweltbericht, werden auf der Internetseite der Landesregierung veröffentlicht. Dort finden Sie auch die Rechtsbehelfsbelehrung.
Planunterlagen auf der Internetseite der Landesregierung Schleswig-Holstein
Die fertigen Planunterlagen werden außerdem auf der Online-Beteiligungsplattform BOB-SH zur Verfügung gestellt. Dort ist darüber hinaus die Synopse mit den Stellungnahmen zum zweiten Beteiligungsverfahren veröffentlicht. Wer eine Stellungnahme zum zweiten Beteiligungsverfahren abgegeben hat, kann in der Synopse nachsehen, ob und wie die Stellungnahme im Plan berücksichtigt wurde.
Planunterlagen und Synopse zum zweiten Beteiligungsverfahren auf BOB-SH
Was wurde durch die Fortschreibung 2021 geändert?
Durch die Fortschreibung 2021 sind unter anderem folgende wesentliche Vorgaben im Landesentwicklungsplan geändert worden oder neu in den Plan aufgenommen worden:
Strategische Handlungsfelder
Der Teil A des Landesentwicklungsplans mit den übergeordneten und strategischen Ansätzen für eine zukunftsorientierte Landesentwicklung wurde an aktuelle Herausforderungen und Megatrends angepasst, wie den Klimawandel, die Energiewende, die Digitalisierung, demografische Veränderungen und die Sicherung von Innovation und Wirtschaftskraft in Schleswig-Holstein. Hierzu wurden elf strategische Handlungsfelder formuliert.
Als übergeordnete strategische Ansätze wurden das raumordnerische Leitbild "Denken und Handeln in funktionalen Räumen", eine qualitative Wachstumsstrategie und die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme ergänzt. Die strategischen Ansätze werden im Teil B des Landesentwicklungsplans in den verschiedenen Kapiteln aufgegriffen.
Energiewende
Um eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende zu ermöglichen, wurde der Plan an die neuen energiepolitischen Ziele angepasst.
Weil immer mehr große Solar-Freiflächenanlagen im Land geplant werden, wird durch den Landesentwicklungsplan hier jetzt stärker räumlich gesteuert. Die Anlagen sollen besonders in bereits vorbelasteten Bereichen, wie zum Beispiel entlang von Autobahnen und Bundesstraßen errichtet werden. Sensible Bereiche, zum Beispiel für Natur- und Landschaft, sollen stärker geschützt und das Landschaftsbild weniger beeinträchtigt werden. Unter anderem sollen längere bandartige Strukturen vermieden und die interkommunale Abstimmung intensiviert werden. Außerdem werden Ausschlussgebiete benannt, die in den Regionalplänen festgelegt werden
Neu im Plan ist die Raumordnung des Untergrundes zur Nutzung tiefer Geothermie und zur Errichtung von Energiespeichern in Salzkavernen sowie ein Kapitel zu Leitungsnetzen.
Fracking als Fördermethode von Kohlenwasserstoffen ist jetzt ausgeschlossen.
Klimaschutz und Klimaanpassung
Im Plan wurden die raumordnerischen Ansätze zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zusammengeführt.
Angesichts des Klimawandels gibt es im Plan neue Vorgaben zu Binnenhochwasser- und Küstenschutz und dem Schutz kritischer Infrastrukturen. Eingeführt wurde eine neue Raumkategorie "Vorranggebiet für den Küstenschutz und die Klimafolgenanpassung im Küstenbereich". Die Raumkategorie "Vorranggebiete für den Binnenhochwasserschutz" wurde an wasserrechtliche Vorgaben angepasst.
Wohnungsbau
Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen für Gemeinden, die keine Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind, ist aufgrund des erhöhten Wohnungsneubaubedarfs aktualisiert worden. Neuer Stichtag für die Berechnung des Entwicklungsrahmens ist der Wohnungsbestand am 31.12.2020 und neuer Geltungszeitraum die Jahre 2022 bis 2036. Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen werden nur zu zwei Drittel auf den Rahmen angerechnet. Außerdem wurden Ausnahmen definiert, unter denen vom wohnbaulichen Entwicklungsrahmen abwichen werden kann.
Reduzierung neuer Flächen für Siedlung und Verkehr
Erstmals enthält der Landesentwicklungsplan eine Vorgabe für die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme. Bis 2030 sollen in Schleswig-Holstein pro Tag nur noch weniger als 1,3 Hektar neu für Siedlung und Verkehr in Anspruch genommen werden. In den Plan wurden auch Maßnahmen für eine nachhaltige Flächenentwicklung aufgenommen. Dazu gehören neben planerischen Vorgaben wie "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" unter anderen die Bereitstellung eines Tools für ein Flächenmanagementkataster, Förderungen für das Recycling von Brachflächen und flächensparende Bebauungskonzepte oder ein Baulandfonds. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen wurde von der Landesregierung ein ressortübergreifendes Projekt "Nachhaltiges Flächenmanagement" bei der Landesplanungsbehörde eingerichtet.
Projekt Nachhaltiges Flächenmanagement
Einzelhandel
Das bestehende Zielsystem zur räumlichen Steuerung des großflächigen Einzelhandels wurde flexibilisiert und an die geltende Rechtsprechung angepasst. Das Kongruenzgebot und das Integrationsgebot wurden flexibler gestaltet. Beim Kongruenzgebot können zum Beispiel bei der Ermittlung des Kaufkraftpotenzials in Tourismusgemeinden nun auch Übernachtungsgäste mitberücksichtigt werden sowie in Grenzhandelsgemeinden skandinavische Kunden. Nach dem Integrationsgebot werden großflächige Einzelhandelsbetriebe mit Sortimenten für die Nahversorgung nicht mehr auf die zentralen Versorgungsbereiche der Standortgemeinden begrenzt, sondern sind im baulichen Siedlungszusammenhang zulässig.
Wirtschaftliche Entwicklung und Infrastruktur
Um Wachstum und Beschäftigung im Land zu sichern, setzt der Plan sowohl auf die Stärkung der Basisbranchen im Land als auch die Entwicklung wirtschaftlicher Zukunftsfelder. Außerdem hebt der Plan die Bedeutung der Forschungs- und Hochschullandschaft für die Landesentwicklung hervor.
Der Plan wurde an die gewachsene Bedeutung der Digitalisierung für die wirtschaftliche Entwicklung in Schleswig-Holstein angepasst.
Die Infrastrukturvorhaben der verschiedenen Verkehrsträger wurden im Plan aktualisiert und Aspekte für die Mobilität der Zukunft ergänzt. Neu im Plan ist ein eigenes Kapitel zum Rad- und Fußverkehr.
Daseinsvorsorge
Es wurden allgemeine Grundsätze zur Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge ergänzt. Dabei wurde auch die wachsende Bedeutung der Digitalisierung für die Daseinsvorsorge hervorgehoben. Außerdem wurden Aussagen zu kritischen Infrastrukturen aufgenommen.
Kontakt
Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung – Landesplanung