Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen ist ein Instrument zur räumlichen Steuerung des Wohnungsbaus im Land. In allen Gemeinden in Schleswig-Holstein können in den nächsten Jahren neue Wohnungen gebaut werden. Die meisten Wohnungen sollen aber in den Schwerpunkten für den Wohnungsbau entstehen, das heißt in den Städten und Gemeinden, die über eine gute Infrastruktur und Einrichtungen der Daseinsvorsorge verfügen, wie zum Beispiel Schulen, Einkaufsmöglichkeiten oder Ärzte. Die Nachfrage nach Wohnungen ist in diesen Orten zudem am höchsten, denn die Bürgerinnen und Bürger schätzen kurze Wege und wollen an ihrem Wohnort gut versorgt sein.
Zur Steuerung des Wohnungsbaus im Land unterscheidet der Landesentwicklungsplan deshalb zwischen Schwerpunkten für den Wohnungsbau, deren Wohnungsbau nicht quantitativ begrenzt wird, und allen anderen Gemeinden, die beim Bau neuer Wohnungen einen vorgegebenen maximalen Entwicklungsrahmen beachten müssen. Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind alle Zentralen Orte und Stadtrandkerne, Gemeinden/Ortsteile auf den Siedlungsachsen und Gemeinden mit einer ergänzenden überörtlichen Versorgungsfunktion.
Die anderen Gemeinden können auf Basis der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (Zweiter Entwurf (2020)) im Zeitraum 2018 bis 2030 und bezogen auf ihren Wohnungsbestand am 31.12.2017 bis zu 10 Prozent neue Wohnungen bauen, wenn sie in den ländlichen Räumen liegen, und bis zu 15 Prozent in den Ordnungsräumen (Umland der Oberzentren Hamburg, Kiel und Lübeck). Baufertigstellungen von Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen, in Wohnheimen oder durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Dachgeschossausbau) werden nur zu zwei Drittel auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen angerechnet.
Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen gibt den Gemeinden auf Basis der aktuellen Prognosen die Möglichkeit, in bedarfsgerechtem Umfang neue Wohnungen zu bauen. Gleichzeitig wird durch die Begrenzung auf maximal 10 Prozent bzw. 15 Prozent Fehlentwicklungen entgegengewirkt, die aufgrund absehbarer demografischer Veränderungen in den Gemeinden in einigen Jahren zu Leerständen, hohen Infrastrukturfolgekosten für die Gemeinden und Wertverlusten bei Immobilien führen können.