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Thema : Enteignung

Enteignung

Die Enteignungsbehörde ist unparteiisch und vermittelt und moderiert zwischen den gegensätzlichen Interessen der Verfahrensbeteiligten.

Letzte Aktualisierung: 11.07.2022

Bei vielen Infrastrukturmaßnahmen wie zum Beispiel dem Bau von Straßen, Schienen, Flughäfen oder Energieversorgungsleitungen sowie der Städtebauplanung werden zur Durchführung der Maßnahme private Grundstücke benötigt. Kommt eine Einigung über den Erwerb der benötigten Flächen nicht zustande und könnte die geplante Maßnahme ohne die benötigten Flächen nicht realisiert werden, kann der Maßnahmenträger – zum Beispiel der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein - bei der Enteignungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein – dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport – einen Antrag auf Enteignung stellen.

Die Enteignungsbehörde ist nicht parteiisch und versteht sich als Vermittler und Moderator zwischen den gegensätzlichen Interessen der Verfahrensbeteiligten. Die Enteignungsbehörde arbeitet ähnlich wie ein Gericht. Sie ist in ihren Entscheidungen nur an Recht und Gesetz gebunden und stets zur Neutralität angehalten. Sie ist verpflichtet, in jeder Phase des Verfahrens auf eine Einigung der Beteiligten hinzuwirken. Die Behörde ist der gerichtlichen Überprüfung ihrer Entscheidungen unterworfen.

Ergänzende Informationen

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel

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