Geflügelpest in Schleswig-Holstein
Inzwischen ist auch bei einigen Möwen die Geflügelpest nachgewiesen worden.
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Die Geflügelpest, die zunächst in Nordfriesland festgestellt worden ist, griff schnell auf die Landkreise Dithmarschen und Rendsburg-Eckernförde und Steinburg über. Innerhalb weniger Tage sind mehr als 3000 verendete Wildvögel gezählt worden - darunter Möwen, Wildgänse, Wildenten, Brachvögel, Mäusebussarde, Turmfalken oder Austernfischer. Außerdem ist die Geflügelpest auf der Hallig Oland und im Landkreis Segeberg auf kleinen Hühnerhöfen bestätigt worden. Damit nicht weitere Haus- und Nutztiere oder Wildvögel angesteckt werden können, hat das Land am Dienstag, 10. November, die Stallpflicht für Geflügel eingeführt.
Ausbrüche bei Wildvögeln
Bereits seit Ende Juli 2020 ist aus Russland und Kasachstan eine Serie von Geflügelpest-Ausbrüchen des Subtyps H5N8 bei Geflügel und Wildvögeln gemeldet worden. Die betroffenen Regionen liegen auf der Route von migrierenden Wasservögeln, die im Herbst nach Europa ziehen. In den Jahren 2005/2006 und 2016/2017 waren ähnliche Ausbruchsserien in derselben Region einem dann folgenden umfangreichen Geschehen in Europa vorausgegangen.
Nonnengänse in Nordfriesland
© M.Staudt
Monitoring verstärkt
Aufgrund des aktuellen Vogelzugs in Schleswig-Holstein gilt es, wachsam zu sein und mögliche Ausbrüche im Land frühzeitig zu erkennen. Hierzu finden ganzjährig und über das Land verteilt verschiedene Monitorings in Hausgeflügelbeständen sowie in der Wildvogelpopulation statt. Das sogenannte passive Wildvogelmonitoring, die Untersuchung von verendet aufgefundenen Wildvögeln, wurde im Sinne eines Frühwarnsystems nochmals verstärkt wird. Zusätzlich wird intensiv die internationale Lage und Entwicklung beobachtet.
Tipps für Hobbyzüchter
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Halterinnen und Halter müssen wachsam sein
Für alle Geflügelhalter im Land gilt, die allgemeinen Schutzmaßregeln, die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschrieben sind, konsequent umzusetzen. Hierzu zählt unter anderem, Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen zu füttern und zu tränken. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Die veterinärmedizinische Untersuchung bei einem unklaren Krankheitsgeschehen im Bestand, erhöhten Verlusten in der Herde oder einer reduzierten Legeleistung sind ebenfalls vorgeschrieben. Darüber hinaus sind alle bislang noch nicht gemeldeten Geflügelhaltungen beim zuständigen Veterinäramt und beim Tierseuchenfonds anzuzeigen.
Wer tote oder krank erscheinende Wasservögel oder Greifvögel entdeckt, wird dringend gebeten, sie dem Veterinäramt des jeweiligen Landkreises und der kreisfreien Stadt zu melden. Diese Stellen organisieren dann das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.
Aktuelle Meldungen zur Geflügelpest
Die Geflügelpest im Winter 2016/2017
Das Geflügelpest-Geschehen im Winter 2016/17 gilt als das bislang schwerste und am längsten andauernde Geschehen seit Beginn der Aufzeichnungen. Schleswig-Holstein gehörte hier zu den stark betroffenen Ländern. Hier wurde hochpathogenes aviäres Influenzavirus der Subtypen H5N8 und H5N5 in der Wildvogelpopulation sowie in Hausgeflügelhaltungen amtlich festgestellt.
Chronologie des Geflügelpest-Ausbruchs 2016/2017
Aviäre Influenza
Aviäre Influenza
Aviäre Influenza
Die Aviäre Influenza kann in zwei Formen bei Hausgeflügel und Wildvögeln auftreten: Die niedrigpathogene Form (LPAI) oder die hochpathogene Form (HPAI), die Geflügelpest. Die hochpathogene Form unterliegt sowohl bei Wildvögeln wie auch beim Hausgeflügel der Anzeigepflicht und wird durch die Maßnahmen der Geflügelpest-Verordnung bekämpft. Eine Impfung gegen das Virus ist nicht erlaubt.
Übertragung
Übertragung
Übertragung
Laut Experten ist aufgrund detaillierter Analysen ein Eintrag nach Europa und Deutschland über Zugvögel, die aus von der Geflügelpest betroffenen Gebieten kommen am wahrscheinlichsten.
Für eine Einschleppung in Hausgeflügelbestände kommen mehrere Wege in Betracht. In Freilandhaltungen sind direkte Kontakte mit infizierten Wildvögeln möglich. Aber auch in scheinbar geschlossene Haltungen kann das Virus durch indirekte Kontakte eindringen. Bereits Spuren von Kot bzw. Nasensekreten, die nicht sichtbar sind, von infizierten Vögeln reichen hierbei für eine Übertragung aus. U.a. Verunreinigtes Futter, Wasser, Gerät oder verunreinigte Einstreu, Schuhe sowie Einstallung von Tieren und Personen- und Fahrzeugverkehr stellen Risiken dar.
Weitere Informationen
link Antworten des MELUND auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
link Informationen zur Aviären Influenza (AI)/Geflügelpest (Friedrich-Loeffler-Institut)
link Antworten des Robert-Koch-Instituts (RKI) auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
pdf Veterinärämter in Schleswig-Holstein (PDF 31KB, Datei ist nicht barrierefrei)
pdf Geflügelpest: Herkunft und Verbreitung des Virus H5N8 (PDF 667KB, Datei ist nicht barrierefrei)
pdf Verzehr von Geflügelfleisch (Bundesinstitut für Risikobewertung)
pdf Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen (Friedrich-Loeffler-Institut)