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Thema : Minderheiten

Minderheiten

In Schleswig-Holstein sind zwei nationale Minderheiten und eine Volksgruppe zu Hause. Eine aktive Minderheitenpolitik ist daher von großer Bedeutung.

Letzte Aktualisierung: 09.01.2024

Porträts von zwei Mädchen. Eines ist mit den Farben der dänischen Flagge, das andere mit den Farben der deutschen Flagge geschminkt.
Seit mehr als 100 Jahren leben Deutsche und Dänen friedlich in der Grenzregion zusammen.

Schon gewusst? Diesen Text gibt es auch in Leichter Sprache.

Hochdeutsch, Dänisch, Friesisch, Plattdeutsch oder Niederdeutsch und Romanes werden in Schleswig-Holstein gesprochen. Nirgendwo sonst in der Bundesrepublik leben zwei nationale Minderheiten und eine Volksgruppe mit der Mehrheitsbevölkerung Seite an Seite: die dänische Minderheit im Landesteil Schleswig, die friesische Volksgruppe im Kreis Nordfriesland sowie auf Helgoland und im ganzen Land die Sinti und Roma deutscher Staatsangehörigkeit.

Pionierarbeit im echten Norden

Schleswig-Holstein hat in der Minderheitenpolitik Pionierarbeit geleistet: Schon 1988 führte der damalige Ministerpräsident Björn Engholm das Ehrenamt "Beauftragter für Grenzland- und Minderheitenfragen in Schleswig-Holstein" ein. Heute ist die Bezeichnung des Amtes "Der Beauftragte des Ministerpräsidenten in Angelegenheiten nationaler Minderheiten und Volksgruppen, Grenzlandarbeit und Niederdeutsch" kurz: "Der Minderheitenbeauftragte".

Nicht zuletzt aufgrund der guten Erfahrungen mit einem solchen Amt in Schleswig-Holstein, hat die deutsche Bundesregierung im November 2002 das Amt des Aussiedlerbeauftragten um den Aufgabenbereich der nationalen Minderheiten in Deutschland erweitert.

Partnerschaftliches Miteinander von nationalen Minderheiten und Mehrheit

Der amtierende Minderheitenbeauftragte Johannes Callsen berät den Ministerpräsidenten in Fragen der dänischen Minderheit im Landesteil Schleswig, der deutschen Minderheit im dänischen Nordschleswig, der schleswig-holsteinischen Friesen und der im Land lebenden deutschen Sinti und Roma sowie der Regionalsprache Plattdeutsch/Niederdeutsch in Schleswig-Holstein. Das partnerschaftliche Miteinander von nationalen Minderheiten und der Mehrheitsbevölkerung sowie eine erfolgreiche grenzüberschreitende Zusammenarbeit haben für ihn große Bedeutung.

Portraitfoto Minderheitenbeauftragter Johannes Callsen
Minderheitenbeauftragter Johannes Callsen

Aktive Minderheitenpolitik im Norden

Seit 1986 legt die Landesregierung dem Schleswig-Holsteinischen Landtag in jeder Legislaturperiode einen Minderheitenbericht vor. Um den Minderheiten und Volksgruppen einen Ansprechpartner zu geben, wurde 1988 der erste Grenzlandbeauftragte des Ministerpräsidenten berufen. In der Landesverfassung sind der Schutz und die Förderung der Minderheiten und Volksgruppen seit 1990 verankert. Die Sprachen der Minderheiten und Volksgruppen in Schleswig-Holstein sind zudem durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen geschützt, die in Deutschland 1999 in Kraft getreten ist. Eine aktive Minderheitenpolitik ist für die Landesregierung Schleswig-Holsteins von großer Bedeutung.

Seit 1986 legt die Landesregierung in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Minderheitenpolitik vor – 2021 bereits zum achten Mal. Das Dokument schreibt den Bericht aus dem Jahr 2017 fort und informiert über aktuelle Entwicklungen, Gründungen, zentrale minderheitenpolitische Themen und vieles mehr.

Weitere Informationen zum Minderheitenbericht 2021

Weitere Informationen

Handlungsplan Sprachenpolitik (Stand November 2020) (PDF, 806KB, Datei ist barrierefrei)

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