Die Landesregierung will mit ihrer Kulturpolitik möglichst vielen Menschen Zugang zu Kultur in allen ihren Ausprägungen und Sparten eröffnen. Das Land engagiert sich dabei in der Kulturförderung, es unterhält Kulturinstitute und vergibt Projektförderungen.
Textilmuseum "Tuch und Technik"
© M. Staudt / grafikfoto.de
Kunst und Kultur tragen in hohem Maße zur Qualität des Lebens in Schleswig-Holstein bei. Das kulturelle Erbe und die zeitgenössische Kunst im Land leben von all jenen, die sie erforschen, bewahren, vermitteln und produzieren - für die interessierte Bürger ebenso wie für Gäste aus nah und fern. Die Abteilung für Kultur im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist Ansprechpartner sowohl für Kulturinstitutionen wie Museen und Theater, Archive, Bibliotheken oder Bildungsstätten und Volkshochschulen, als auch für temporäre Projekte zum Beispiel in den Bereichen Film, Musikbildende Kunst, neue Medien, grenzüberschreitende Initiativen oder Jugendkultur. Rahmenbedingungen für eine möglichst breite kulturelle Teilhabe zu schaffen, Gesetze zu entwickeln, um vor allem das kulturelle Erbe des Landes zu nachhaltig zu schützen, aber auch neue innovative Ausdrucksformen zu unterstützen sind wesentliche Aufgaben von Kulturpolitik. Die Kulturabteilung befördert diese Ziele mit ihrer Arbeit.