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Thema : Justizvollzug

Justizvollzug in Schleswig-Holstein

Durch den Justizvollzug sollen Gefangene befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Letzte Aktualisierung: 23.08.2017

Ein Mann geht durch eine Tür mit der Aufschrift "Justizvollzugsanstalt"

Der Vollzug wirkt von Beginn an auf die Eingliederung der Gefangenen in das Leben in Freiheit hin. Das Leben im Justizvollzug ist den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit wie möglich anzugleichen. Die Persönlichkeit der Gefangenen ist zu achten. Ihre Selbständigkeit ist soweit wie möglich zu erhalten und zu fördern.

Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
Seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz für den Justizvollzug bei den Ländern. Hiervon hat Schleswig-Holstein für den Strafvollzug, die Untersuchungshaft, die Jugendstrafe, den Jugendarrest und für die Sicherungsverwahrung Gebrauch gemacht.

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