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Die Rechtsprechung (Judikative) ist neben der Gesetzgebung (Legislative - Landtag) und der ausführenden Gewalt (Exekutive - Landesregierung und -verwaltung) als dritte Gewalt in der Landesverfassung verankert. Die Richterinnen und Richter sind unabhängig von den anderen Gewalten und nur dem Gesetz unterworfen.
Das Justizministerium ist insoweit nur für die Verwaltung der Gerichte zuständig. Zur Justiz gehören außerdem die Staatsanwaltschaften als Anklagebehörden sowie die Justizvollzugsanstalten.
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Berufe in der Justiz
Die Gerichte, Staatsanwaltschaften und der Justizvollzug bieten auch zahlreiche interessante Arbeitsplätze mit guten Perspektiven:
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