Zwischen 2000 und 2018 sind die Einbürgerungszahlen in Schleswig-Holstein insgesamt zurückgegangen, während der Anteil von Ausländerinnen und Ausländern an der Gesamtbevölkerung kontinuierlich gestiegen ist. Dabei ist die Einbürgerung ein wichtiger Meilenstein im Integrationsprozess, was man schon an den vielfältigen Voraussetzungen erkennen kann, die Einbürgerungswillige erfüllen müssen. Dazu gehören ein ausdrückliches Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, Sprachkenntnisse, wirtschaftliche Integration, die Kenntnis über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie grundsätzlich die Bereitschaft, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.
Über den Kampagnenzeitraum hinaus ist es das Ziel, diejenigen Personen zu informieren, die die staatsangehörigkeitsrechtlichen Voraussetzungen fast oder bereits erfüllen, aber noch keinen Einbürgerungsantrag gestellt haben. Dadurch sollen mehr Menschen motiviert werden, sich für eine Einbürgerung zu entscheiden. Auch kann die Aussicht auf eine Einbürgerung einen Anreiz darstellen und sich positiv auf die Integrationsbemühungen auswirken. Das Land hat daher seine Informationen über Einbürgerungen während der Kampagne grundlegend überarbeitet und ist zu den Informationsseiten der Kreise und kreisfreien Städte im Austausch.
Förderung
Die Kampagne setzte auf mehreren Handlungsebenen an: auf der Ansprache und Information von Ausländerinnen und Ausländern, der Gestaltung des rechtlichen Rahmens und der Optimierung der Prozessabläufe.
Um die Kreise und kreisfreien Städte dabei zu unterstützen, hat das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung während der Laufzeit der Kampagne (2019 bis 2021) bei Bedarf Personalstellen gefördert.
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