Aufgaben zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten
Aufgaben und Maßnahmen des Infektionsschutzes dienen dazu, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, ihr Auftreten frühzeitig zu erkennen und die Weiterverbreitung zu verhindern. Rechtsgrundlage für diese Maßnahmen ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG).
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