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Thema : Verbraucherschutz

Verbraucherschutz

Das Verbraucherschutzministerium koordiniert den Verbraucherschutz.

Letzte Aktualisierung: 07.11.2022

Im Restaurant, als Fahrgast oder beim Einkaufen im Internet – auf die eine oder andere Weise sind wir alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Doch wieviel Schutz braucht wer? Von welchem Verbraucherbild sollte sich die Politik leiten lassen? Über diese Frage haben die Verbraucherschutzministerinnen und -minister von Bund und Ländern mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis im November 2021 in der Landesvertretung Schleswig-Holsteins in Berlin diskutiert. Zum Einstieg gab es einen kurzen filmischen Einblick in den Alltag eines „Normalverbrauchers“…

Verbraucherschutz berührt viele Lebensbereiche. Er umfasst den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren genauso wie den Schutz ihrer wirtschaftlichen Interessen.

Ehrung der Lübecker Initiative „Wir für Mehrweg“

Coffee to go mit gutem Gewissen!? Eine Lübecker Initiative "Wir für Mehrweg" ermöglicht es!? Durch ein Pfandbechersystem werden Einwegbecher eingespart und Abfall vermieden. Die Initiative hat den Bundespreis Verbraucherschutz der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz gewonnen. Alles Weitere erfahren Sie hier.

Das Verbraucherschutzministerium koordiniert

In Schleswig-Holstein ist der Verbraucherschutz als Querschnittsaufgabe angelegt, die alle Politikbereiche berührt. Das Verbraucherschutzministerium koordiniert den Verbraucherschutz und arbeitet dabei eng mit den anderen Ressorts zusammen. Auf Bundesebene ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) für die Verbraucherpolitik und den Verbraucherschutz zuständig. Zur Abstimmung ihrer Aufgabenwahrnehmung im Bereich des Verbraucherschutzes beraten sich Bund und Länder regelmäßig in der Verbraucherschutzministerkonferenz

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ist zuständig für den technischen Verbraucherschutz, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für den gesundheitlichen Verbraucherschutz.

Beleuchtete Lupe liegt über einem Text, das Wort Geschäftsbedingungen ist vergrößert
Es lohnt sich die Geschäftsbedingungen genau zu studieren.

Ziele und Themen

Ziel der Verbraucherpolitik des Landes sind gut informierte, selbstbewusste Verbraucherinnen und Verbraucher, die kompetent, kritisch und eigenverantwortlich handeln und dadurch künftige wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklungen beeinflussen.

Verbraucherschutz bedeutet nicht nur technisch sichere und gesundheitlich unbedenkliche Produkte zu gewährleisten. Die Liberalisierung und Globalisierung der Märkte führt zu mehr Wahlfreiheit und demzufolge gewinnen Fragen des wirtschaftlichen und rechtlichen Verbraucherschutzes zunehmend an Bedeutung.

Themengebiete sind hierbei:

  • Verbraucherrechte
  • Digitaler Verbraucherschutz
  • Finanzendienstleistungen/Versicherungen
  • Reise-, Fahrgast- und Fluggastrechte

Produkte und Dienstleistungen verbraucherfreundlicher

Computer-Tasten, Enter-Taste mit beschriftetem Zettel: "Abo" und Ausrufezeichen
Auch bei Abschluss eines Abonnements sollte man auf das Kleingedruckte achten.

Aufgabe der Verbraucherpolitik im Wirtschaftlichen Verbraucherschutz ist es, die Stellung der Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Konsummärkten zu verbessern, ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten und die Eigenverantwortung zu stärken. Es müssen Regeln formuliert werden, damit Produkte und Dienstleistungen nutzerfreundlicher, lesbarer und verständlicher gestaltet werden. Des Weiteren gilt es, der Gefahr von unseriösen Verkaufsmethoden, Angeboten und Dienstleistungen durch Firmen oder Personen von Seiten des Gesetzgebers, zu begegnen.

Das zuständige Ministerium arbeitet im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat daran mit, dass die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher durch Verbraucherrechte gestärkt werden.

Transparenz in der Lebensmittelüberwachung

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher möchten mehr Informationen über die hygienischen Zustände in Restaurants und sonstigen Betrieben haben. Mit der "Pottkieker"-Lösung will die Landesregierung diese Transparenz in der Lebensmittelüberwachung schaffen, ohne dass dabei grundrechtliche Freiheiten der betroffenen Betriebe verletzt werden. 

Der Gesetzentwurf hat drei Kernpunkte: 

  1. Wer Lebensmittel in einer festen Betriebsstätte unmittelbar an Verbraucherinnen und Verbraucher abgibt, wird verpflichtet, den jeweils letzten amtlichen Kontrollbericht gegenüber der Verbraucherin oder dem Verbraucher offenzulegen.
  2. Die Einsichtnahme ist an die persönliche Anwesenheit geknüpft.
  3. Eine Vervielfältigung oder Veröffentlichung des Kontrollberichts ohne Zustimmung des betroffenen Lebensmittelunternehmens ist verboten und bußgeldbewehrt.

Aktuell liegt der Gesetzentwurf zur Beratung beim Landtag. Nach dem Vorschlag der Landesregierung soll das Pottkieker-Gesetz zum 1. Juli 2021 in Kraft treten.

Erwachsen werden

Verbraucherwissen für junge Leute

pdf Broschüre der Verbraucherzentrale

Unabhängige Informationen

Für einen wirksamen Verbraucherschutz ist es zudem wichtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich kompetent und unabhängig informieren können und ihre Rechte kennen und wahrnehmen können. Hierbei ist die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. kompetenter Ansprechpartner:

Bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher aktuelle Informationen, kompetente Beratung und Unterstützung.

Die Arbeit der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. wird vom Land Schleswig-Holstein finanziell gefördert.

Hinweis: Das zuständige Ministerium ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nicht befugt, in Einzelfällen rechtsberatend tätig zu werden. Bei konkreten Rechtsproblemen wenden Sie sich bitte an Personen oder Stellen, die zur Rechtsberatung in Einzelfällen befugt sind.

Verbraucherbildung

Ob beim Surfen im Netz oder Einkaufen – schon Kinder und Jugendliche stehen täglich vor vielen Konsumentscheidungen. Ihr Wissen reicht oft nicht aus, um sich effektiv zu schützen.

Vielen fällt es schwer, Werbebotschaften von Informationen zu unterscheiden oder die Konsequenzen ihrer persönlichen Datenspur zu erfassen. Hier setzt Verbraucherbildung an. Denn auf dem „Stundenplan Verbraucherbildung“ stehen Themen, die den Alltag der Schülerinnen und Schüler prägen.

Verbraucherbildung vermittelt notwendige Fakten und Kompetenzen rund um Gesundheit, Lebensmittel und Ernährung, Finanzen und Recht, Energie, Medien und Datenschutz. Der Aspekt der Nachhaltigkeit wird bei allen Themen berücksichtigt.

Wie Verbraucherbildung bereits in der Grundschule funktioniert, zeigt das Kurzvideo über Verbraucherbildung an der Pestalozzischule Neumünster.

Sich selbst und andere fit fürs Girokonto machen – das ist das Ziel der Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Wilster. In ihrem Video geben sie viele wichtige Tipps rund ums Girokonto, eventuelle Kosten und den richtigen Umgang mit dem eigenen Geld.

Materialien und Informationen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein für Bildung, Schule und Erziehung gibt es hier: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.

Weitere Links:

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA):

BAuA - Startseite

Rapid Exchange of Information System (RAPEX):

RAPEX - englischsprachige Seite der EU

BAuA/RAPEX - deutsche Liste für risikobehaftete Produkte:

BAuA - Produktinformationen/Report

Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS)

Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V.:

Videos zur Schadenverhütung

Informationen zu Produktrückrufen und Verbraucherwarnungen

www.produktwarnung.eu

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Fleethörn 29-31, 24103 Kiel

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