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Thema : Online-Versorgungsrechner

Online-Versorgungsrechner


Mit dem Online-Versorgungsrechner können Sie hier Ihre ruhegehaltfähige Dienstzeit, Ihren Ruhegehaltssatz, die Höhe des Ruhegehaltes und einen möglichen Versorgungsabschlag ermitteln.

Letzte Aktualisierung: 07.06.2022

Hinweis: Die Links (aus diesem Text oder unten über die einzelnen Felder) öffnen jeweils in einem neuen Fenster oder einer neuen Registerkarte in Ihrem Browser. So können Sie im Bedarfsfall zwischen der Berechnung und unseren Hinweisen hin- und herspringen, ohne dass Ihre Daten verloren gehen.

Vorbereitung

Häufige Fragen

1. Antworten auf häufig gestellte Fragen

Bitte lesen Sie zur Vorbereitung die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Online-Versorgungsrechner.

Sollten Sie darüber hinaus Informationen zu Versorgung und der Versorgungsauskunft wünschen, finden Sie diese unter der Rubrik Versorgung, Versorgungsauskunft des Dienstleistungszentrums Personal des Landes Schleswig-Holstein.

2. Wichtige Unterlagen

Bevor Sie mit der Eingabe Ihrer persönlichen Daten beginnen, ist es hilfreich, wenn Sie vorab die Unterlagen bereitlegen, die Sie für die Berechnung Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeiten benötigen, wie z. B. Nachweise und Bescheinigungen

  • zum geleisteten Wehr- und/oder Zivildienst,
  • zu einer Vordienstzeitentscheidung oder ggf. ersatzweise Belege zu Studienzeiten oder anderen anrechenbaren Zeiten und
  • die Ernennungsurkunde(n) zur Beamtin oder zum Beamten,
  • Genehmigungsbescheide zu Zeiten einer Beurlaubung mit oder ohne Fortzahlung der Dienstbezüge oder einer Teilzeitbeschäftigung und Ähnliches.
  • Scheidungsurteil bei Ehescheidung mit Versorgungsausgleich

3. Lebenslauf

Stellen Sie nun Ihren bisherigen Lebenslauf zusammen - zum Beispiel anhand unserer Checkliste.

Checkliste "Beruflicher Werdegang"  (PDF, 398KB, Datei ist nicht barrierefrei)

4. Dienstzeiten-Schlüsselkatalog

Die Schlüsselzahlen für die einzelnen Dienstzeiten haben wir im Dienstzeiten-Schlüsselkatalog für Sie aufgelistet.

Versorgungsrechner starten

zur Berechnung

Versorgungsrechner starten

Entsprechend vorbereitet können Sie nun den eigentlichen Online-Versorgungsrechner und Ihre Informationen eingeben. Der Rechner wird in einem neuen Browserfenster geöffnet.

Bedienungsanleitung

Für Fragen zur Bedienung und zu den Eingaben an sich steht Ihnen die Bedienungsanleitung zur Verfügung.

Rechtliche Hinweise

Bitte beachten Sie, dass sich aus den nach Ihren Angaben durchgeführten Berechnungen keine Rechtsansprüche herleiten lassen – sie haben lediglich informativen Charakter und sollen Ihnen als Hilfe für Ihre weiteren persönlichen Planungen dienen.

Die Berechnung erfolgt nach dem Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter(Beamtenversorgungsgesetz Schleswig-Holstein – SHBeamtVG) vom 26.1.2012 (GVBl. SH S. 219) – letzte berücksichtigte Änderung: Inhaltsübersicht geänd., § 89a neu eingefügt (Art. 2 Ges. v. 28.01.2022, GVOBl. S. 90)

Weitere Rechtsgrundlagen finden Sie im Landesbeamtengesetz.

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