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Thema : Tarifrecht

Tarifrecht

Diese Seite wendet sich insbesondere an Angehörige des Öffentlichen Dienstes in Schleswig-Holstein (Beamtinnen und Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Tarifbeschäftigte)

Letzte Aktualisierung: 23.03.2022

Die in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zusammengeschlossenen Bundesländer haben sich im Jahr 2006 mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes auf eine Ablösung des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) und des Manteltarifvertrages für Arbeiter (MTArb) geeinigt und mit dem am 01.11.2006 in Kraft getretenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) eine schlankere und leistungsorientiertere Vereinbarung getroffen.

Die TdL führt für die Länder die Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten in den Ländern. Verhandlungspartner der TdL sind die Gewerkschaften ver.di und dbb-tarifunion.

Die Texte der Tarifverträge sind über den Link zur Internetseite der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zugänglich.

Weitere Informationen
finden Sie ebenfalls auf http://www.tdl-online.de/startseite.html.

Finanzministerium

Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel

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