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Thema : Landesbürgschaften

Landesbürgschaften

Letzte Aktualisierung: 23.03.2022

Das Land Schleswig-Holstein kann auf der Grundlage einer haushaltsrechtlichen Ermächtigung Bürgschaften übernehmen.
Dabei handelt das Finanzministerium gemeinsam mit dem jeweils zuständigen Fachministerium - in der Regel dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein auf der Grundlage der Bürgschaftsrichtlinien.

Detaillierte Informationen zu den Landesbürgschaften: Bürgschaftsrichtlinien

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