Das Land Schleswig-Holstein kann auf der Grundlage einer haushaltsrechtlichen Ermächtigung Bürgschaften übernehmen.
Dabei handelt das Finanzministerium gemeinsam mit dem jeweils zuständigen Fachministerium - in der Regel dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein auf der Grundlage der Bürgschaftsrichtlinien.
Detaillierte Informationen zu den Landesbürgschaften: Bürgschaftsrichtlinien