Die Landesregierung verfolgt ehrgeizige Ziele der Energiewende- und Klimaschutzpolitik. Sie unterstützt die klima- und energiepolitischen Ziele, wie sie Europäische Union und Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2010 in integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepten beschlossen haben und will auch in Schleswig-Holstein eine Minderung des Treibhausgas-Ausstoßes um mindestens 40 Prozent bis 2020 und um 80-95 Prozent bis 2050 (jeweils gegenüber 1990) erreichen.
Um diese Ziele erreichen zu können, müssen Klimaschutzbelange nicht nur in der Energiepolitik, sondern auch in weiteren Handlungsfeldern wie Wirtschafts-, Verkehrs- und Landwirtschaftspolitik integriert werden. Dies steuert die Landesregierung über Energiewende- und Klimaschutzprogramme. Seit 2013 legt sie jeweils im Juni jeden Jahres Energiewende- und Klimaschutzberichte vor, in denen sie über Ziele, Maßnahmen und Monitoring berichtet.
Mit dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) wurden Klimaschutzziele festgelegt und es wurde eine rechtliche Grundlage für Energiewende-, Klimaschutz- und Klimaschutzanpassungsmaßnahmen in Schleswig-Holstein geschaffen.
Im März 2017 ist das Energiewende- und Klimaschutzgesetz in Kraft getreten.
Die Erreichung der Klimaschutzziele auf Landes- und Bundesebene erfordert entsprechende Rahmensetzungen. Ein wesentlicher Punkt ist eine Reform der Abgaben und Umlagen im Energiesektor mit den beiden zentralen Bausteinen der Einführung einer systematischen CO2-Bepreisung und einer Senkung der EEG-Umlage. Für eine solche Reform hat die Landesregierung eine Bundesratsinitiative gestartet. Hier finden Sie weitere Informationen.
Weiterhin hat sie den Fahrplan zur Erstellung einer Anpassungsstrategie an den Klimawandel aktualisiert und 2017 eine entsprechend erweiterte Fassung vorgelegt. Die Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in Schleswig-Holstein ist eingebettet in die Deutsche Anpassungsstrategie (DAS). Dabei ist es das vorrangige Ziel, die Auswirkungen des Klimawandels verlässlich abzubilden, um in den betroffenen Bereichen Maßnahmen zur Anpassung zu entwickeln und umzusetzen.