Mit Open-Source zum digital souveränen Verwaltungsarbeitsplatz
Mit dem Open-Source-Verwaltungsarbeitsplatz soll die Abhängigkeit der öffentlichen Verwaltung von einzelnen Softwareanbietenden soweit wie möglich reduziert werden. Dies ist somit ein wichtiger Schritt hin zur Erreichung digitaler Souveränität, zudem sollen neben den Themen Informationssicherheit und Datenschutz auch weitere Potentiale bei der Innovation von IT-Anwendungen ermöglicht werden. Auch unter dem Aspekt Green-IT stellt Open-Source-Software einen wesentlichen Vorteil gegenüber proprietärer Software dar, da durch quelloffene Software ersichtlich wird, wie ressourceneffizient die Software gestaltet ist. Das langfristige Ziel ist eine weitest mögliche Ablösung proprietärer Software-Lösungen. Für die Fortschreibung und Umsetzung der IT-Strategie ist die Abteilung „Digitalisierung und zentrales IT-Management“ im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein zuständig.
Wir verwenden die Bezeichnung Open-Source-Software, verstehen darunter aber Freie und Open-Source-Software. Der Begriff „freie Software“ bezieht sich in seinem Ursprung nicht auf „kostenlose“ Software sondern auf bestimmte Freiheiten bei der Verwendung von Software. Diese Freiheiten sind meist erweiterte Rechte der Nutzung, die u.a. den freien, unentgeltlichen Zugang zur Software, deren Änderung und uneingeschränkte Weitergabe erlauben – auch zu kommerziellen Zwecken. Um diese Freiheiten in Anspruch nehmen zu können, muss der Quellcode von Software zwangsweise offen zugänglich sein. Freie Software ist somit auch immer quelloffen, also Open Source. Eine Definition von Open-Source-Software wird von der international anerkannten Open-Source-Initiative (opensource.org) gegeben, die Open Source Lizenzbedingungen anhand von 10 Kriterien einstuft und auf Antrag zertifiziert.