Automatisiertes
Abrufverfahren
Hinweis bzgl. Drittanbietern:
Grundbuchauszüge können entweder direkt beim Grundbuchamt oder über das automatisierte Abrufverfahren des Landes Schleswig-Holstein beantragt werden. Sofern Sie ein anderes Online-Portal zur Beantragung eines Grundbuchauszuges nutzen, handelt es sich hierbei um kostenauslösende Dienstleistungsangebote gewerblicher Drittanbieter. Diese fremden Kosten können zum Teil deutlich über der seitens des Gerichts erhobenen Gebühr von 10,00 € pro unbeglaubigtem Grundbuchauszug liegen.
Nutzungsvoraussetzung:
Das automatisierte Abrufverfahren kann ausschließlich von Personen oder Institutionen genutzt werden, die die gesetzliche Voraussetzungen für die Zulassung erfüllen. Sollten Sie keine Zulassung zur Nutzung des Verfahrens haben, erhalten Sie weiterhin Grundbuchauszüge über die jeweils zuständigen Grundbuchämter, entweder schriftlich oder persönlich während der dortigen Geschäftszeiten.
Zulassung zum Automatisierten Abrufverfahren
- Zulassungsverfahren
- Technische Voraussetzungen
- Kosten im Automatisierten Abrufverfahren
- Antrag auf Zulassung (PDF 140KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm)
-
Anforderung von Mitarbeiterkennungen (PDF 16KB, Datei ist nicht barrierefrei) (Für bereits zugelassene Teilnehmer/innen)
Kontakt und Support
Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich gerne an das Amtsgericht Kiel, Grundbuchabrufstelle: 0431/6042073, grundbuchabruf@ag-kiel.landsh.de
- Benutzerhandbuch zum Automatisierten Abrufverfahren (PDF 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Benutzerverwaltung Auskunftssystem (für Administratoren des Berechtigten Dritten) (PDF 587KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Kontakt Amtsgerichte
- Auskunft über Grundbucheinsichtnahmen (PDF 15KB, Datei ist nicht barrierefrei) (Für Eigentümer)