Zuständig für dieses Thema:
Die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs zu allen Gerichten und Staatsanwaltschaften einschließlich der Gerichts- und Bewährungshilfen in Schleswig-Holsteins ist abgeschlossen. Von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit zur Verschiebung der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs in Teilgebieten hat Schleswig-Holstein keinen Gebrauch gemacht. mehr lesen