Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
Bis 2022 soll ein Großteil der Verwaltungsleistungen online zugänglich sein.
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Seinen neuen Wohnsitz anmelden, Wohngeld beantragen oder das Auto abmelden – was bislang nur vor Ort in der Behörde möglich war, soll bis 2022 alles bequem vom heimischen Rechner aus möglich sein. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre rund 5.000 Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten. Ausgenommen von der Verpflichtung sind Verwaltungsleistungen, die aus rechtlichen oder technischen Gründen nicht digital erbracht werden können. Bei der Umsetzung werden die Leistungen priorisiert, die die größte Bedeutung für Bürger:innen und Unternehmen haben. Ausschlaggebend ist dabei unter anderem, wie oft die Verwaltungsleistung in Anspruch genommen wird.
Gemeinsames Vorgehen
Bund, Länder und Kommunen setzen das Onlinezugangsgesetz gemeinsam entsprechend ihrer Zuständigkeiten um. Die Zuständigkeiten der Länder wurden anhand von Themenfeldern verteilt, die im sogenannten "OZG-Umsetzungskatalog" geregelt sind. Schleswig-Holstein hat gemeinsam mit Rheinland-Pfalz die Federführung im Themenfeld "Umwelt" übernommen und bearbeitet das Themenfeld "Engagement und Hobbies" mit.
Verwaltung von morgen
Verwaltungsleistungen online verfügbar zu machen, ist komplex: Denn sie müssen sowohl alle fachlich-rechtlichen Vorgaben erfüllen und gleichzeitig so nutzerfreundlich wie möglich gestaltet werden. Deshalb hat der echte Norden ein Projekt unter Federführung des Digitalisierungsministeriums gestartet, um die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zu koordinieren. Dafür wurde unter anderem ein zentrales Online-Serviceportal entwickelt, in dem seit Dezember 2019 regelmäßig neue Antragsformulare zur Verfügung stehen.
Zum Online-Serviceportal des Landes
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu vielen Themen rund um das OZG und seiner Umsetzung finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
Bundesinnenministerium: Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
Kontakt
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
– Digitalisierung und zentrales IT-Management der Landesregierung –
Niemannsweg 220
24106 Kiel
E-Mail: ozg@lr.landsh.de