Er führt die Geschäfte des Landeswahlausschusses. Die Ernennung des Landeswahlleiters und seines Stellvertreters durch die Landesregierung ist auf unbestimmte Zeit erfolgt. Der Landeswahlleiter ist auch zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Volksentscheide im Land nach dem Volksabstimmungsgesetz. Auch für diese Aufgabe ist er von der Landesregierung auf unbestimmte Zeit zum Landesabstimmungsleiter und der stellvertretende Landeswahlleiter zum stellvertretenden Landesabstimmungsleiter ernannt worden. Der Landesabstimmungsleiter führt die Geschäfte des Landesabstimmungsausschusses.
Tilo von Riegen
Tilo von Riegen
Tilo von Riegen, Landeswahlleiter des Landes Schleswig-Holstein
© Frank Peter
Zur Person
Ministerialdirigent Tilo von Riegen ist Landeswahlleiter und gleichzeitig der Leiter der Kommunalabteilung im Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung. Er hat das Amt seit dem 01. Oktober 2015 inne.
Kontakt
Geschäftsstelle des Landeswahlleiters