Machen Sie mit!
Stiftungen gehören zu den ältesten Formen bürgerschaftlichen Engagements und sind heutzutage nicht mehr wegzudenkender Bestandteil der Gesellschaft. Sie alle sind entstanden aus den unterschiedlichsten Motiven und Beweggründen. Mal war es das Gefühl sozialer Verpflichtung, mal eine persönliche Betroffenheit oder das Gedenken an eine nahestehende Person. Oder sie wurden von Menschen gegründet, die durch ihre Stiftung nicht nur aktiv an der Gestaltung der Gesellschaft teilhaben, sondern ebenso ihre persönlichen Fähigkeiten zu einem guten Zweck einsetzen wollten.
Stifterin oder Stifter kann jeder werden, der volljährig und im rechtlichen Sinn „unbeschränkt geschäftsfähig“ ist. Auch für juristische Personen, z. B. Unternehmen oder Vereine, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Stiftung zu errichten.
Wir freuen uns auf Ihr Engagement und Ihre Initiative.
An wen müssen Sie sich wenden?
Das Referat Stiftungswesen des Ministeriums für Inneres, Integration und ländliche Räume berät Sie gern in allen Fragen rund um das Thema Stiftungen.
Ansprechpartner
Grundsatzfragen des Stiftungsrechts
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Anerkennungsverfahren
Stiftungsaufsicht (soweit nicht Kreise/kreisfreie Städte zuständig)
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für die Städte Kiel, Lübeck, Neumünster
für die Kreise Plön, Ostholstein, Segeberg
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für die Kreise Rendsburg-Eckernförde, Dithmarschen, Steinburg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg
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für die Stadt Flensburg
für die Kreise Nordfriesland, Pinneberg, Schleswig-Flensburg