Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist ebenso ein Menschenrecht wie sie Voraussetzung ist für eine demokratische, von dem Prinzip der Gleichheit aller Menschen geprägten Gesellschaft.
Gleichberechtigung zu verwirklichen zählt deshalb zu den grundlegenden Zielen in der Politik eines demokratischen und sozialen Rechtsstaats.
Im Gleichstellungsministerium wird Politik gemacht für jene, die Unterstützung brauchen und für alle, die wollen, dass Frauen mehr Gestaltungsmöglichkeiten in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft erhalten.
In einer gleichberechtigten Gesellschaft übernehmen Frauen und Männer gemeinsam Verantwortung in allen Lebensbereichen.
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Öffentlicher Dienst
Das Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (GstG) dient der Verwirklichung des Grundrechts auf Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
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Gleichstellungsbeauftragte in Schleswig-Holstein
Gleichstellungsbeauftragte (GB) und Frauenbeauftragte (FB) stellen die gesetzlichen Maßnahmen zur Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst sicher.
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Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK)
Die Konferenz ist die Fachministerkonferenz, die Grundlinien für eine gemeinsame Gleichstellungs- und Frauenpolitik festlegt.
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Frauen im Erwerbsleben
Frauen sind heutzutage besser qualifiziert als je zuvor. Sie sind selbstbewusst und leben selbstbestimmt. Sie verfügen über die Fähigkeiten, die der Arbeitsmarkt von morgen fordert.
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Ehegattensplitting
Das geltende Ehegattensplitting benachteiligt vielfach Frauen. Das Faktorverfahren ist eine Alternative.
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Prostituiertenschutzgesetz
Am 01. Juli 2017 ist das Gesetz zur Regulierung von Prostitutionsstätten und zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) in Kraft getreten. Damit besteht unter anderem die Verpflichtung, ein Prostitutionsgewerbe bei einer Behörde anzumelden.
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