Das Schulwesen untersteht der Aufsicht des Landes Schleswig-Holstein und damit dem zuständigen Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur. Die Aufsicht umfasst dabei die Gesamtheit der staatlichen Aufgaben zur inhaltlichen, organisatorischen und planerischen Gestaltung (Schulgestaltung) sowie die Beaufsichtigung der Schulen (Schulaufsicht).
Unter Schulgestaltung fällt unter anderem die
- Festlegung der Inhalte und die Organisation des Unterrichts:
So legt das Ministerium beispielsweise das Verfahren und die Voraussetzungen für das Aufsteigen im Unterricht nach Jahrgangsstufen, die Zuweisung zu einem Bildungsgang und für den Wechsel der Schulart fest. Geregelt wird ebenso das Verfahren und die Voraussetzungen für die Aufnahme in Schulen und die Gestaltung und Anforderungen der Abschlüsse. - die zentrale Planung der Schulstandorte
- der Vorbereitungsdienst
Die Schulaufsicht des Landes Schleswig-Holstein liegt einerseits beim Bildungsministerium, andererseits bei den Schulräten in den Schulämtern der Kreise und kreisfreien Städte.