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Thema : Privatschulen

Privatschulen

In Schleswig-Holstein gibt es ein Nebeneinander von öffentlichen und privaten Schulen.

Letzte Aktualisierung: 01.07.2022

Im Gegensatz zum öffentlichen Schulwesen haben Privatschulen einen privatrechtlichen oder z. B. einen kirchlichen Träger und werden deshalb auch Schulen in privater Trägerschaft genannt.

Das Grundgesetz gewährleistet ausdrücklich das Recht zur Errichtung von privaten Schulen (Artikel 7 Absätze 4 und 5 Grundgesetz) und unterstellt diese dabei der staatlichen Schulaufsicht. Man unterscheidet Schulen in privater Trägerschaft in Ersatzschulen und Ergänzungsschulen. Ersatzschulen sind Schulen, deren Bildungsgänge und Bildungsziele mit denen der öffentlichen Schulen vergleichbar sind. Sie bedürfen vor Errichtung und Inbetriebnahme einer Genehmigung des für Bildung zuständigen Ministeriums. Ergänzungsschulen sind hingegen nicht genehmigungspflichtig und bedürfen lediglich der Anzeige (§ 118 Schulgesetz - SchulG). Sie stehen trotz des schulischen Charakters außerhalb des allgemeinen Schulaufbaus und vermitteln keine allgemeinen Bildungsziele und -abschlüsse. Das Bildungsangebot von Ergänzungsschulen kann deshalb den Besuch einer öffentlichen Schule nicht ersetzen.

Nach einer zweijährigen Wartefrist werden Ersatzschulen je Schülerin/Schüler mit 82, 90 oder 100 Prozent der Kosten einer Schülerin/eines Schülers an einer vergleichbaren öffentlichen Schule finanziell durch das Land gefördert (§ 122 SchulG).

Allgemein bildende Schulen in privater Trägerschaft:

  • Schulen der dänischen Minderheit
    Der Dänische Schulverein betreibt im Landesteil Südschleswig insgesamt 39 Schulen.  
  • Waldorfschulen
    Nach den Schulen der dänischen Minderheit machen die Freien Waldorfschulen mit landesweit zwölf Standorten in Kiel, Bargteheide, Elmshorn, Itzehoe, Kaltenkirchen, Rendsburg, Wöhrden, Eckernförde, Lübeck, Neumünster, Flensburg und Lensahn die zweitgrößte Gruppe aus.
  • Förderzentren
    In Kiel, Schenefeld, Lübeck und Bliestorf unterhalten private Träger Förderzentren für Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen sonderpädagogischen Förderbedarfen. Diese Schulen erhalten vom Land einen erhöhten Schülerkostensatz.
  • Christliche Schulen
    Es gibt in Schleswig-Holstein aktuell fünf Christliche Schulen (Christliche Schule Kiel, Johannes-Prassek-Schule in Lübeck (katholische Schule), Evangelische Schule Gülzow, Evangelische Schule Siebeneichen, next - Christliche Schule in Elmshorn).

Sonstige Schulen in privater Trägerschaft:

  • Zahlreiche weitere Schulen in privater Trägerschaft bieten mit zum Teil innovativen Lehrmethoden eine Alternative zum öffentlichen Schulsystem. So arbeiten einige Schulen mit der Immersionsmethode und bieten in der Grundschule ab Jahrgangsstufe 1 den Unterricht ganz überwiegend in englischer Sprache an. Andere Schulen verfolgen reformpädagogische Ansätze in unterschiedlicher Ausprägung. Eine neue Entwicklung stellen derzeit die demokratischen Schulen dar. Die pädagogische Arbeit basiert in den demokratischen Schulen auf individuellen Lernplänen bei deren Umsetzung die Lernenden durch Lernbegleiter unterstützt werden. Die Schülerinnen und Schüler werden dabei stark in die Planung, Gestaltung und Evaluation des Unterrichts miteinbezogen. Zudem sind im pädagogischen Konzept der demokratischen Schulen die Schulversammlung als zentrales Mitbestimmungselement sowie Komitees und Beauftragte als ausführende Organe der Schuldemokratie fest verankert.

Landesweit gibt es 87 private allgemein bildende Schulen. Sie werden derzeit von rund 16.400 Schülerinnen und Schülern besucht.

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