Der Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, die Arbeitslosigkeit in Schleswig-Holstein wieder zu verringern. Aktuell ist die vordringlichste Aufgabe, den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begegnen. Daneben bleibt aber weiterhin ein besonderer Fokus auf der Bekämpfung und Verhinderung der Langzeitarbeitslosigkeit.
Die Arbeitslosenzahlen
Die kontinuierlich positive Entwicklung des Arbeitsmarktes in den letzten Jahren wurde durch die Corona Pandemie gestoppt. Die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sind deutlich sichtbar geworden. Die Zahl der Arbeitslosen erhöhte sich im Jahresdurchschnitt 2020 gegenüber 2019 um 12.462 oder 15,6 Prozent auf 92.140. Ebenso erhöhte sich die Zahl der Kurzarbeitenden. Positiv hingegen entwickelte sich weiterhin die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Bereits das zweite Jahr in Folge waren mehr als 1 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu verzeichnen. Diese konstante Entwicklung lässt sich mit dem Zuwachs der Beschäftigung im Gesundheitswesen, in der öffentlichen Verwaltung und im Baugewerbe erklären. In vielen anderen Branchen wie beispielsweise im Einzelhandel, Veranstaltungs- und Gastgewerbe verloren dagegen viele Menschen ihre Arbeit.
Eine verlässliche Prognose zur weiteren Entwicklung ist angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens und der Eindämmungsmaßnahmen derzeit nicht möglich.
Informationen für Arbeitslose
Für Personen, die gleichzeitig Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II beziehen:
www.arbeitsagentur.de/aufstocker
Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld I ausläuft:
Unterschied Arbeitslosengeld I/Arbeitslosengeld II
Für Personen, die arbeitslos sind, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und ihren Lebensunterhalt nicht decken können:
Arbeitslosengeld II beantragen
Welches Jobcenter ist für mich zuständig?
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Organisation der Jobcenter
Informationen und Unterstützung für Asylsuchende:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Informationen für Asylsuchende
Einen aktuellen Überblick über das Leistungsspektrum des SGB III bietet die Broschüre "A – Z der Arbeitsförderung" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
A - Z der Arbeitsförderung (PDF 526KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm)
Ergänzend zu den Fördermaßnahmen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter unterstützt die Landesregierung mit zahlreichen Maßnahmen aus dem "Landesprogramm Arbeit" Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind.